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Die Grundrechtskontrolle durch den EGMR nach dem Beitritt der EU

Uerpmann-Wittzack, Robert



Zusammenfassung

Nach dem Beitritt der EU zur EMRK kann der EGMR EU-Akte grundsätzlich vollständig kontrollieren. Die Bosphorus-Vermutung eines gleichwertigen unionalen Grundrechtsschutzes, die Unionsakte bislang vor indirekter Kontrolle schützt, entfällt. Dem EGMR wird jedoch derselbe Beurteilungsspielraum zukommen wie anderen nationalen Gerichten. Insbesondere sollte der EGMR ein vom EuGH gefundenes Ergebnis ...

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