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Anmerkung zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26.7.2016 - 1 BvL 8/15 (Die Beschränkung ärztlicher Zwangsbehandlung auf untergebrachte Betreute ist mit staatlicher Schutzpflicht nicht vereinbar)

Uerpmann-Wittzack, Robert



Zusammenfassung

Im Beschluss vom 26.7.2016 hat das BVerfG den grundrechtsdogmatischen Rahmen für den Umgang mit Behinderungen abgesteckt. Mit der Verankerung im Selbstbestimmungsrecht aus Art. 2 I i.V.m. 1 I GG hat es klargestellt, welche Bedeutung jeder menschenschlichen Willensäußerung zukommt, mag der Betroffene auch tatsächlich oder vermeintlich unzurechnungsfähig sein. Problematischer ist, dass das BVerfG ...

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