Abstract (German)
Über die letzten Jahre sind die Zahlen der eingegangenen Anträge zur Überprüfung auf ärztliche Fehlbehandlung an die jeweiligen Gutachter- und Schlichtungsstellen landes- und bundesweit stetig gestiegen. Es erfordert also eine Analyse der Beweggründe, die einen Patienten dazu veranlassen, einen Behandlungsmisserfolg als Behandlungsfehler zu werten (vermeintlich oder gerechtfertigt) und ...
Abstract (German)
Über die letzten Jahre sind die Zahlen der eingegangenen Anträge zur Überprüfung auf ärztliche Fehlbehandlung an die jeweiligen Gutachter- und Schlichtungsstellen landes- und bundesweit stetig gestiegen. Es erfordert also eine Analyse der Beweggründe, die einen Patienten dazu veranlassen, einen Behandlungsmisserfolg als Behandlungsfehler zu werten (vermeintlich oder gerechtfertigt) und dementsprechend ein gutachterliches Verfahren gegen seinen behandelnden Arzt einzuleiten. Im Sinne eines Beitrags zur Qualitätssicherung, zum Risikomanagement und zur Fehlerprophylaxe wurden 273 orthopädisch-traumatologische Gutachterfälle der Bayerischen Landesärztekammer im Zeitraum von 1999 bis 2004 ausgewertet. Im Speziellen wurde dabei der Blick auf eingereichte Antrage nach endoprothetischer Versorgung der Hüfte und des Knies und nach arthroskopischen Eingriffen am Kniegelenk gerichtet.
Ergebnis:
Es ließ sich aus dem Datenpool eine Fehlerquote von 28,1% eruieren, welche im
Vergleich zu der Gesamtfehlerquote (die alle medizinischen Fachgebiete umfasst)
der Gutachterstelle der BLÄK (ca. 30%) etwas darunter liegt, und welche den
bundesweiten Fehlerquotendurchschnitt (ca. 33%) etwas unterschreitet.
Im speziellen Bereich lag die Fehlerquote im Bereich Hüftendoprothetik und
Kniearthroskopie um fast 10% niedriger als die im Datenpool eruierte globale
Fehlerquote von 28,1%. Lediglich die Fehlerquote im Bereich Knieendoprothetik (bei
einer relativ kleinen Fallzahl: n=23) war um 5% höher.
Bezüglich aller vorliegenden Voten war die Kniearthroskopie mit 28,2% die am
häufigsten beanstandete ärztliche Maßnahme, gefolgt von der Hüftendoprothetik mit
24,9%. In gleicher Reihenfolge waren zuletzt genannte auch unter den operativen
Eingriffen die am häufigsten beanstandeten Interventionen. Anhand der
�Kniearthroskopie-Fälle� könnte man festhalten, dass jüngere Patienten wesentlich
kritischer gegenüber dem postoperativen Ergebnis eingestellt sind.
Jeder zweite Antragsteller reichte seinen Antrag mit Hilfe eines Juristen bei der
Gutachterstelle ein. Die Wahrscheinlichkeit, durch einen Anwalt, eher einen positiven
Verfahrensausgang zu erwirken, lag um 10,6% höher als ohne Rechtsbeistand.
Jeder vierte Antragsteller (25,6%) sah sich nicht richtig über den durchgeführten
Eingriff aufgeklärt. Von diesen Fällen aber war nur jede zehnte Aufklärung tatsächlich
fehlerbehaftet � soweit vom Gutachter beurteilt. Lediglich in einem einzigen Fall war
das Aufklärungsgespräch (wiedergegeben durch das Aufklärungsformular) inhaltlich
eindeutig mangelhaft. Wurden spezielle Angaben über eine falsche oder fehlerhafte
Aufklärung von Patientenseite angeführt, so zeigte sich, dass mehr als jede dritte
Angabe eine mangelhafte Risikoaufklärung beinhaltete.
Bezüglich der Klagen gegen die einzelnen Versorgungsstufen und die zusätzlich
eingeführten Kategorien konnte herausgefunden werden, dass die am häufigsten
beklagten Versorgungsstufen auch prozentual gesehen am häufigsten die
Fehlbehandlungen produzierten. Zudem konnte für die Versorgungstufen 2 bis 4
herausgearbeitet werden, dass sowohl die Behandlungsfehlervorwürfe als auch die
tatsächlich festgestellten Behandlungsfehler je höherer Versorgungsstufe abnehmen.
Es wurde weiter herausgearbeitet, dass knapp zwei Drittel (64,5%) der 273
Fehlervorwürfe gegen stationäre Behandlungen gingen, und dass mit gut einem
Drittel (35,2%) aller Fehlervorwürfe die Niedergelassenen konfrontiert waren.
Innerhalb des Behandlungsablaufs wurde im Gesamten die primäre Therapie am
häufigsten beklagt (67,4%) und auch annähernd relativ gleich vom Gutachter
fehlerhaft eingestuft (59,2%). Von den operativen Eingriffen scheint die größte
Fehlerquelle die direkte Operation zu sein. Fast jeder zweite Fehler (44,7%) lag an
einer nicht �lege artis� durchgeführten Operation, jeder dritte Fehler (36,8%)
passierte während der Behandlungsphase nach der eigentlichen Operation.
Fehlervorwürfe nach Behandlungen degenerativer Erkrankungen waren häufiger
(56,8%) als Fehlervorwürfe nach Behandlungen von Traumata (34,8%). Für die Fälle
mit Fehlerbejahung fand man annähernd gleiche Ergebnisse.
Das Ein- bzw. Auftreten behandlungsimmanenter und daher aufklärungspflichtiger
Komplikationen wurde � eine korrekte Aufklärung vorausgesetzt - im Fall der
Hüftendoprothetik in 86,2% und im Fall der Knieendoprothetik in 43,5% von den
Antragsstellern als mögliche Fehlerquelle eingeschätzt. Am häufigsten
(Hüftendoprothetik: 31,0%; Knieendoprothetik: 25,0%) gaben die Patienten in ihrem
Antragsbegehren die Komplikation der Nervernschädigung/Nervenläsion als
vermeidbar an.
Translation of the abstract (English)
Over the last few years the number of submitted requests for investigation of medical malpractice at the evaluation and mediation body of the Bavarian Chamber of Physicians increased significantly not only in Bavaria but also in entire Germany. This fact requires an analysis of the reasons why patients deal with an unsuccessful therapy as an error of treatment (justified or unjustified). In order ...
Translation of the abstract (English)
Over the last few years the number of submitted requests for investigation of medical malpractice at the evaluation and mediation body of the Bavarian Chamber of Physicians increased significantly not only in Bavaria but also in entire Germany. This fact requires an analysis of the reasons why patients deal with an unsuccessful therapy as an error of treatment (justified or unjustified). In order to make a contribution to quality assurance, risk management and prophylaxis of medical malpractice 273 orthopedic-traumatological evaluation cases of the Bavarian State Chamber of Physicians in the period 1999 to 2004 were analyzed. The study specifically focused on filed requests for medical malpractice after endoprothetic hip and knee surgery and knee arthroscopy.