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Die Zweckverfehlung als Kündigungsgrund von Bauspardarlehen durch Bausparkassen

Kupfer, Tim



Zusammenfassung

Trotz Anerkennung der Kündigungsmöglichkeiten nach § 489 I Nr. 2 BGB und § 488 III BGB durch den Bundesgerichtshof im Jahr 2017 versuchen die Bausparkassen, unter Erweiterung der anerkannten Kündigungsgründe, sich alter und gut verzinster Bausparverträge zu entledigen. Sie setzen dabei auf die Zweckverfehlung des Bausparvertrags als Kündigungsgrund aufgrund einer fast vollständigen ...

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