Direkt zum Inhalt

Ferreira Barbosa, Jeferson

Grenzziehung und Verhältnis zwischen der privaten Krankenversicherung und der öffentlichen Absicherung gegen Krankheit in Deutschland und in Brasilien

Ferreira Barbosa, Jeferson (2018) Grenzziehung und Verhältnis zwischen der privaten Krankenversicherung und der öffentlichen Absicherung gegen Krankheit in Deutschland und in Brasilien. Dissertation, Universität Regensburg.

Veröffentlichungsdatum dieses Volltextes: 25 Okt 2018 07:47
Hochschulschrift der Universität Regensburg
DOI zum Zitieren dieses Dokuments: 10.5283/epub.37558


Zusammenfassung (Deutsch)

Gegenstand dieser Studie ist die Grenzziehung und das Verhältnis zwischen der privaten Krankenversicherung (PKV) und der öffentlichen Absicherung gegen Krankheit in Deutschland und in Brasilien. Damit werden die funktionalen Äquivalenzen der in diesen Ländern geltenden Formen der Absicherung analysiert. Die funktionale Äquivalenz bezieht sich auf die unterschiedlichen Möglichkeiten der Lösung ...

Gegenstand dieser Studie ist die Grenzziehung und das Verhältnis zwischen der privaten Krankenversicherung (PKV) und der öffentlichen Absicherung gegen Krankheit in Deutschland und in Brasilien. Damit werden die funktionalen Äquivalenzen der in diesen Ländern geltenden Formen der Absicherung analysiert. Die funktionale Äquivalenz bezieht sich auf die unterschiedlichen Möglichkeiten der Lösung eines sozialen Problems. Sie haben zwar ähnliche Effekte, unterscheiden sich aber in ihren Nebenwirkungen, ihrer Wirksamkeit und ihrer politischen Durchführbarkeit. Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung (GKV), das brasilianische einheitliche Gesundheitssystem (SUS) und die privaten Krankenversicherungen werden zuerst als Absicherungen betrachtet, wie sie im Laufe der Geschichte entstanden sind und wie sie innerhalb eines breiteren Spektrums der unterschiedlichen Formen der Absicherung ihren Platz finden. Zuletzt werden die konkreten Erscheinungen der Absicherungen in Deutschland und in Brasilien in Betracht gezogen (in den Blick genommen). In der deutschen GKV gibt es etwa die Versicherungspflichtgrenze. Wer Einkünfte oberhalb dieser Grenze hat, darf in die PKV wechseln. Damit wird die Verteilung des Personenkreises zwischen PKV und GKV beeinflusst. Erhöht man die Versicherungspflichtgrenze, wird dies regelmäßig damit gerechtfertigt, dass die Solidargemeinschaft der GKV gestärkt werden soll. Reduziert man diese Versicherungspflichtgrenze, wird zur Rechtfertigung regelmäßig vorgebracht, dass der Wettbewerb zwischen GKV und PKV gestärkt werden soll. Es gibt auch das Beispiel der Wahltarife. Die Gestaltung des § 53 SGB V ermöglicht, dass die Versicherten durch die Wahltarife eventuell Geld zurückgezahlt bekommen. Damit wird versucht, das Verhalten der Individuen zu beeinflussen, wie beispielsweise durch den Wahltarif Selbstbehalt, der die Schärfung des Kostenbewusstseins des Versicherten bezweckt. Im brasilianischen SUS gibt es solche Möglichkeiten nicht. Das nach dem Universalitätsprinzip geleitete System selbst erschwert solche Mechanismen. Es ist aber auch von wesentlicher Bedeutung, ob die Verwaltung die Eigenschaften der Absicherungsformen beachtet. Ein Negativbeispiel ist etwa der Umgang mit der Zweckbindung der Sozialbeiträge in Brasilien. Vor 1988 hatte Brasilien ein öffentliches Gesundheitswesen nach dem Vorbild eines Sozialversicherungssystems. Dennoch wurde entschieden, die Einnahmen in die Industrialisierung des Landes zu investieren – das hatte zur Folge, dass der Haushalt der Sozialversicherung für die Aufrechterhaltung von Machtstrukturen verwendet wurde. Das war eine der wesentlichen Gründe für den Verlust der Legitimationsgrundlage dieses Systems. Nach 1988, mit der Schaffung des Versorgungssystems, sind die Sozialbeiträge, neben den Steuern, für die Finanzierung immer noch wichtig. Die Sozialbeiträge haben aber einen starken steuerlichen Charakter. Obwohl für sie die Zweckbindung weiterhin besteht, wird diese kontinuierlich aufgehoben. Zum Teil ist dies eine Erblast des alten Systems. Dieser Umstand sorgt für Widerstand gegen die Sozialbeiträge und zeigt, dass Brasilien sehr begrenzte Möglichkeiten hätte, durch Sozialbeiträge Anreize für die Versicherten zu setzen. Die Abdeckung der gesamten Wohnbevölkerung im Versorgungssystem wird als Universalitätsprinzip bezeichnet. In der Sozialkrankenversicherung kann aber ein solches Ergebnisses durch andere Instrumente erreicht werden. In der deutschen GKV gibt es beispielsweise die Möglichkeit der Koordination zwischen PKV und GKV. Dies wird durch Instrumente ermöglicht, die im Jahr 2007 geschaffen wurden, wie die Einführung einer Versicherungspflicht entweder in der GKV oder in der PKV für alle Einwohner Deutschlands und eines Basistarifes in der PKV.

Übersetzung der Zusammenfassung (Englisch)

This investigative study is about the boundaries and the interaction between the private and public health insurance plans in Germany and Brazil. The German Statutory Health Insurance, the Brazilian Public Health Service and the private health insurance are described in this work as different possibilities of insurance programs that are developed in different historical contexts. These programs ...

This investigative study is about the boundaries and the interaction between the private and public health insurance plans in Germany and Brazil. The German Statutory Health Insurance, the Brazilian Public Health Service and the private health insurance are described in this work as different possibilities of insurance programs that are developed in different historical contexts. These programs are part of a wider spectrum of possibilities to cover the risks of health. After the historical context of the insurance schemes of both countries, specific data will be analysed. The German Statutory Health Insurance has more instruments to separate and to coordinate the private and the public insurance. It predominantly happens through financial basis, although it is also important that many actors in the society act in a congruent way. In 1988, Brazil, for example, changed his insurance scheme from a statutory health insurance to a public health service, but without organizing a way to solve a very basic problem like the earmark of the social contributions. The earmark of the social contributions has not been observed until today. The cover of the whole population in a Public Health Service can be achieved in a different way by a Statutory Health Insurance. This occurs, for example, through the improvement in the coordination between private and public health insurances. The last big step in Germany was with the Reform of 2007. Everyone has to be insuranced in the German Statutory Health Insurance or in the private health insurance. Another important part of this reform was the creation of instruments to guarantee that the private health insurance can be a lifelong one. Last, but not least, there are special provisions to benefit people in times of financial problems.


Beteiligte Einrichtungen


Details

DokumentenartHochschulschrift der Universität Regensburg (Dissertation)
Datum25 Oktober 2018
Begutachter (Erstgutachter)Prof. Dr. Alexander Graser
Tag der Prüfung19 September 2017
InstitutionenRechtswissenschaften > Öffentliches Recht > Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Politik, insbesondere europäisches und internationales Recht sowie Rechtsvergleichung (Prof. Dr. jur. Alexander Graser)
Stichwörter / KeywordsRechtsvergleich, vergleichendes Sozialrecht, Gesundheitswesen, Krankenversicherung, Versicherungsrecht, Deutschland, Brasilien.
Dewey-Dezimal-Klassifikation300 Sozialwissenschaften > 300 Sozialwissenschaften, Soziologie
300 Sozialwissenschaften > 320 Politik
300 Sozialwissenschaften > 340 Recht
300 Sozialwissenschaften > 350 Öffentliche Verwaltung
StatusVeröffentlicht
BegutachtetJa, diese Version wurde begutachtet
An der Universität Regensburg entstandenJa
URN der UB Regensburgurn:nbn:de:bvb:355-epub-375583
Dokumenten-ID37558

Bibliographische Daten exportieren

Nur für Besitzer und Autoren: Kontrollseite des Eintrags

nach oben