Abstract
Mit der rechtlichen Überprüfung von Zwischenerwerbsmodellen der Kommunen im Rahmen einer Baulandausweisung wurden die Gerichte bereits häufig befasst. Grenzen ergeben sich unabhängig von der Einordnung als zivilrechtlicher oder öffentlich-rechtlicher Vertrag vor allem aus dem Koppelungsverbot. Dessen einschlägige Komponente wird aus dem Abgabenrecht hergeleitet.
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