Ausgangspunkt der Arbeit ist die Feststellung, daß der französische Betrugstatbestand enger konzipiert ist als der deutsche. Dies führt zu der Frage, ob das in Deutschland, nicht aber in Frankreich als Betrug strafbare Verhalten dort insgesamt straflos bleibt oder auf anderem Wege erfaßt wird. Der erste Teil untersucht nach einem historischen Abriß, wie weit die französische Restriktionen tatsächlich reichen, Ergebnis: längst nicht (mehr) so weit wie in Deutschland angenommen. Sodann werden Sondertatbestände (z.B. irreführende Werbung) analysiert, die für eien Auffangfunktion in Frage kommen. Der dritte Teil ist speziellen Betrugsphänomenen (z.B. Prozeßbetrug) gewidmet. - Dem lückenlos dargestellen französischen Recht wird das deutsche an den dazu herausfordernden Stellen vergleichend gegenübergestellt, um auch der deutschen Dogmatik neue Einsichten zu gewinnen.