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Die Haftung bei der nichtautorisierten und fehlerhaften Überweisung in Deutschland und China
Ling, Chaoyi (2024) Die Haftung bei der nichtautorisierten und fehlerhaften Überweisung in Deutschland und China. Dissertation, Universität Regensburg.Veröffentlichungsdatum dieses Volltextes: 22 Jul 2024 08:04
Hochschulschrift der Universität Regensburg
DOI zum Zitieren dieses Dokuments: 10.5283/epub.58677
Zusammenfassung (Deutsch)
Überweisungen sind schon zu einem festen Bestandteil des Alltagslebens geworden. Die Vorgänge der Überweisungen sind zwar mit Bequemlichkeit verbunden, lösen aber auch Fehler und Missbrauchsrisiken aus. Die Rechtsfragen im Zusammenhang mit nichtautorisierten und fehlerhaften Überweisungen sind nicht nur von lokaler, sondern auch von allgemeingültiger Bedeutung. Einerseits zählt es zu den ...
Überweisungen sind schon zu einem festen Bestandteil des Alltagslebens geworden. Die Vorgänge der Überweisungen sind zwar mit Bequemlichkeit verbunden, lösen aber auch Fehler und Missbrauchsrisiken aus. Die Rechtsfragen im Zusammenhang mit nichtautorisierten und fehlerhaften Überweisungen sind nicht nur von lokaler, sondern auch von allgemeingültiger Bedeutung. Einerseits zählt es zu den schwierigeren Fragen des deutschen Bankvertragsrechts. Dabei handelt es sich nicht nur um Bereicherungsrecht (§§ 812 ff. BGB), sondern auch Zahlungsdiensterecht (§§ 675c-676c BGB). Andererseits sind mit der wirtschaftlichen Entwicklung bargeldlose Zahlungen in China auch alltäglich geworden. Die Frage, wie die Haftung bei der nichtautorisierten und fehlerhaften Überweisung verteilt wird, ist im chinesischen Recht auch sehr umstritten. Eine rechtsvergleichende Studie kann daher sinnvoll sein. Das deutsche Zahlungsdiensterecht, beeinflusst durch die ZDRL I und II, gilt als kundenfreundlich. Der Begriff „Autorisierung“ als Kernbegriff zieht sich durch das gesamte Zahlungsdiensterecht. Mit der „Autorisierung“ entscheidet sich, ob ein Zahlungsvorgang gegenüber dem Zahlungsdienstnutzer wirksam ist. Durch die Kondiktionssperre aus § 675u werden die rechtlichen Folgen bei nichtautorisierten Überweisungen zwischen den Beteiligten vereinfacht und verdeutlicht. Der Zahlungsdienstleister muss sich nur an Empfänger i.S.d. Nichtleistungskondiktion halten. Dieses Modell könnte jedoch die Interessen des Empfängers beeinträchtigen. Im Gegensatz dazu ist das chinesische Recht eher bankenfreundlich. Die Behandlung in chinesischen Urteilen unterscheidet sich deutlich von der in Deutschland. Die chinesische Richter legen Gewicht darauf, welches Verschulden die Bank und der Kontoinhaber an diesem Zahlungsvorgang im Streitfall haben. Nach den gängigen Rechtsprechungen geht es nur darum, die streitigen Zahlungsbeträge als den gemeinsamen Schaden zwischen dem Kunden und der Bank je nach dem Anteil des Verschuldens (Ursachenbeitrag) aufzuteilen, unabhängig davon, ob der Zahlungsvorgang wirksam autorisiert wurde oder nicht. Das chinesische Recht bietet trotz seine Rückständigkeit der Dogmatik effizienter Rechtsbehandlung bei der nichtautorisierten Überweisung. In China gilt „gleichzeitige Erstattung und Schadenersatz“ als Grundsatz und „zuerst Erstattung, dann Schadensersatz“ als Ausnahme bei nichtautorisierten Überweisungen. Außerdem ist nach Korrektur der notwendigen dogmatischen Ansichten und Urteilsmethoden der chinesische Ansatz ist im Wesentlichen fast der gleiche wie der deutsche. Schließlich die Interessen des Empfängers könnten nach Rechtsscheinhaftung (bei der Anerkennung von einer Anscheinsleistung) nach chinesischem Recht besser geschützt sein.
Übersetzung der Zusammenfassung (Englisch)
Transfers have become an integral part of daily life. The issue of liability for unauthorized and defective transfers in Germany and China is of universal significance. On one hand, this issue represents one of the most complex questions in German banking law, involving not only the law of unjust enrichment (§§ 812 ff. BGB) but also payment services law (§§ 675c-676c BGB). On the other hand, with ...
Transfers have become an integral part of daily life. The issue of liability for unauthorized and defective transfers in Germany and China is of universal significance. On one hand, this issue represents one of the most complex questions in German banking law, involving not only the law of unjust enrichment (§§ 812 ff. BGB) but also payment services law (§§ 675c-676c BGB). On the other hand, with economic development, cashless payments have also become commonplace in China. The question of how to allocate liability in cases of unauthorized and defective transfers is also highly contentious under Chinese law. Therefore, a comparative study is meaningful. Influenced by PSD I and II, German payment services law is considered customer-friendly. The concept of "authorization" is central to this law. Under § 675u, the legal consequences of unauthorized transfers between the parties are simplified, as the bank only needs to pursue a claim against the recipient. In contrast, Chinese law is more bank-friendly. Chinese judges focus on the fault of both the bank and the customer. Disputed payment amounts are treated as common damages between the customer and the bank, divided according to the proportion of fault. Despite its doctrinal backwardness, Chinese law provides a more efficient legal handling of unauthorized transfers. Moreover, after correcting the necessary doctrinal views and judgment methods, the Chinese approach is essentially similar to the German one.
Beteiligte Einrichtungen
Details
| Dokumentenart | Hochschulschrift der Universität Regensburg (Dissertation) |
| Datum | 22 Juli 2024 |
| Begutachter (Erstgutachter) | Prof. Dr. Carsten Herresthal |
| Tag der Prüfung | 8 Juli 2024 |
| Institutionen | Rechtswissenschaften > Bürgerliches Recht > Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Europarecht und Rechtstheorie (Prof. Dr. jur. Carsten Herresthal) |
| Stichwörter / Keywords | Überweisung; Anweisungsfall; Kondiktionssperre; Autorisierung; Mitverschuldensgedanke |
| Dewey-Dezimal-Klassifikation | 300 Sozialwissenschaften > 340 Recht |
| Status | Veröffentlicht |
| Begutachtet | Ja, diese Version wurde begutachtet |
| An der Universität Regensburg entstanden | Ja |
| URN der UB Regensburg | urn:nbn:de:bvb:355-epub-586779 |
| Dokumenten-ID | 58677 |
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