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Notarielle Vollzugsgebühr bei zusammengesetzten Geschäften

Grziwotz, Herbert


Zusammenfassung

Werden mehrere Geschäfte als Einheit beurkundet und ist nur für einen Teil eine behördliche Genehmigung erforderlich, darf die notarielle Vollzugsgebühr nur aus dem betroffenen Teilgeschäftswert berechnet werden.


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