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Schumann, Ekkehard

Praktisch undurchführbar, juristisch fragwürdig: Die Videoübertragung im Strafprozess

Schumann, Ekkehard (2013) Praktisch undurchführbar, juristisch fragwürdig: Die Videoübertragung im Strafprozess. DRiZ : Deutsche Richterzeitung, S. 254-257.

Veröffentlichungsdatum dieses Volltextes: 07 Jul 2015 10:45
Artikel


Beteiligte Einrichtungen


Details

DokumentenartArtikel
Titel eines Journals oder einer ZeitschriftDRiZ : Deutsche Richterzeitung
Verlag:Beck
Seitenbereich:S. 254-257
Datum2013
InstitutionenRechtswissenschaften > Entpflichtete oder im Ruhestand befindliche Professoren > Schumann, Ekkehard, Dr. jur., Dr. jur. h.c.
Dewey-Dezimal-Klassifikation300 Sozialwissenschaften > 340 Recht
StatusVeröffentlicht
BegutachtetUnbekannt / Keine Angabe
An der Universität Regensburg entstandenJa
Dokumenten-ID32054

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