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Schumann, Ekkehard

Praktisch undurchführbar, juristisch fragwürdig: Die Videoübertragung im Strafprozess

Artikel

Schumann, Ekkehard (2013) Praktisch undurchführbar, juristisch fragwürdig: Die Videoübertragung im Strafprozess. DRiZ : Deutsche Richterzeitung, S. 254-257.


Beteiligte Einrichtungen


Details

DokumentenartArtikel
Titel eines Journals oder einer ZeitschriftDRiZ : Deutsche Richterzeitung
VerlagBeck
SeitenbereichS. 254-257
Datum2013
Veröffentlichungsdatum07 Jul 2015 10:45
InstitutionenRechtswissenschaften > Entpflichtete oder im Ruhestand befindliche Professoren > Schumann, Ekkehard, Dr. jur., Dr. jur. h.c.
Dewey-Dezimal-Klassifikation300 Sozialwissenschaften > 340 Recht
StatusVeröffentlicht
BegutachtetUnbekannt / Keine Angabe
An der Universität Regensburg entstandenJa
Dokumenten-ID32054

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