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- URN to cite this document:
- urn:nbn:de:bvb:355-epub-333350
Abstract
In Deutschland gibt es nach § 25a StVG eine Kostentragungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeuges im Rahmen von Bußgeldverfahren wegen Halt- oder Parkverstößen. Die häufig anzutreffende These, eine Ausweitung der „Halterhaftung“ für Verstöße im fließenden Verkehr sei verfassungswidrig, ist unrichtig. Es gibt verschiedene Modelle dafür, den Halter finanziell in die Pflicht zu nehmen, wenn der ...

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