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Halterhaftung in Deutschland
Grundgesetz kontra Verkehrssicherheit?

URN zum Zitieren dieses Dokuments:
urn:nbn:de:bvb:355-epub-333350
Manssen, Gerrit
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Veröffentlichungsdatum dieses Volltextes: 19 Feb 2016 13:07


Zusammenfassung

In Deutschland gibt es nach § 25a StVG eine Kostentragungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeuges im Rahmen von Bußgeldverfahren wegen Halt- oder Parkverstößen. Die häufig anzutreffende These, eine Ausweitung der „Halterhaftung“ für Verstöße im fließenden Verkehr sei verfassungswidrig, ist unrichtig. Es gibt verschiedene Modelle dafür, den Halter finanziell in die Pflicht zu nehmen, wenn der ...

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