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Manssen, Gerrit

Halterhaftung in Deutschland
Grundgesetz kontra Verkehrssicherheit?

Manssen, Gerrit (2010) Halterhaftung in Deutschland
Grundgesetz kontra Verkehrssicherheit?
Zeitschrift für Verkehrssicherheit 56, S. 28-31.

Veröffentlichungsdatum dieses Volltextes: 19 Feb 2016 13:07
Artikel


Zusammenfassung

In Deutschland gibt es nach § 25a StVG eine Kostentragungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeuges im Rahmen von Bußgeldverfahren wegen Halt- oder Parkverstößen. Die häufig anzutreffende These, eine Ausweitung der „Halterhaftung“ für Verstöße im fließenden Verkehr sei verfassungswidrig, ist unrichtig. Es gibt verschiedene Modelle dafür, den Halter finanziell in die Pflicht zu nehmen, wenn der ...

In Deutschland gibt es nach § 25a StVG eine Kostentragungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeuges im Rahmen von Bußgeldverfahren wegen Halt- oder Parkverstößen. Die häufig anzutreffende These, eine Ausweitung der „Halterhaftung“ für Verstöße im fließenden Verkehr sei verfassungswidrig, ist unrichtig. Es gibt verschiedene Modelle dafür, den Halter finanziell in die Pflicht zu nehmen, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Das Grundgesetz enthält kein Denkverbot für die sinnvolle Weiterentwicklung des Sanktionensystems zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.


Beteiligte Einrichtungen


Details

DokumentenartArtikel
Titel eines Journals oder einer ZeitschriftZeitschrift für Verkehrssicherheit
Verlag:TÜV-Verl.
Band:56
Seitenbereich:S. 28-31
Datum2010
InstitutionenRechtswissenschaften > Öffentliches Recht > Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Deutsches und Europäisches Verwaltungsrecht (Prof. Dr. jur. Gerrit Manssen)
Wirtschaftswissenschaften > Institut für Immobilienenwirtschaft / IRE|BS > Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Deutsches und Europäisches Verwaltungsrecht (Prof. Dr. jur. Gerrit Manssen)
Stichwörter / KeywordsHalterhaftung, Grundgesetz, Verkehrssicherheit, Manssen
Dewey-Dezimal-Klassifikation300 Sozialwissenschaften > 340 Recht
StatusVeröffentlicht
BegutachtetJa, diese Version wurde begutachtet
An der Universität Regensburg entstandenJa
URN der UB Regensburgurn:nbn:de:bvb:355-epub-333350
Dokumenten-ID33335

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