Abstract
Die Todesfallleistung einer im Privatvermögen gehaltenen gebrauchten Lebensversicherung ist eine nicht steuerbare Vermögensmehrung, soweit darin keine Zinsen enthalten sind. Etwaige Zinsen unterliegen bei Gebrauchtpolicen seit 1997 stets der Besteuerung. Diese Grundsätze sind für den Erwerb durch Einzelanleger unbestritten. Erwerben dagegen eine Vielzahl von Kapitalanlegern gemeinsam ...
Abstract
Die Todesfallleistung einer im Privatvermögen gehaltenen gebrauchten Lebensversicherung ist eine nicht steuerbare Vermögensmehrung, soweit darin keine Zinsen enthalten sind. Etwaige Zinsen unterliegen bei Gebrauchtpolicen seit 1997 stets der Besteuerung. Diese Grundsätze sind für den Erwerb durch Einzelanleger unbestritten. Erwerben dagegen eine Vielzahl von Kapitalanlegern gemeinsam Gebrauchtpolicen in erheblichem Umfang im Rahmen eines geschlossenen Fonds, soll darin nach Meinung der Finanzverwaltung eine gewerbliche Tätigkeit liegen. Der vorliegende Beitrag setzt sich kritisch mit der Argumentation der Finanzverwaltung auseinander.