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Dittmar, Michael S. ; Kraus, Marina ; Ebersperger, Christian ; Bayeff-Filloff, Michael

Delegierbarkeit von eigenständigen heilkundlichen Tätigkeiten an Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter: Ergebnisse einer Umfrage unter den ÄLRD Bayerns

Dittmar, Michael S. , Kraus, Marina, Ebersperger, Christian und Bayeff-Filloff, Michael (2022) Delegierbarkeit von eigenständigen heilkundlichen Tätigkeiten an Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter: Ergebnisse einer Umfrage unter den ÄLRD Bayerns. NOTARZT 38 (03), S. 143-150.

Veröffentlichungsdatum dieses Volltextes: 23 Jan 2024 11:32
Artikel
DOI zum Zitieren dieses Dokuments: 10.5283/epub.55397


Zusammenfassung

Ziel der Studie Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan) können unter anderem aufgrund einer Delegation durch den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) eigenständig heilkundlich tätig werden. Welche heilkundlichen Maßnahmen hierfür geeignet sind, wurde in einer Umfrage unter allen bayerischen ÄLRD, den Ärztlichen Bezirksbeauftragten (ÄBRD) sowie dem Landesbeauftragten (ÄLBRD) ...

Ziel der Studie
Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan) können unter anderem aufgrund einer Delegation durch den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) eigenständig heilkundlich tätig werden. Welche heilkundlichen Maßnahmen hierfür geeignet sind, wurde in einer Umfrage unter allen bayerischen ÄLRD, den Ärztlichen Bezirksbeauftragten (ÄBRD) sowie dem Landesbeauftragten (ÄLBRD) erhoben.

Methodik
Mittels Fragebögen wurden 43 heilkundliche Maßnahmen bezüglich ihrer Delegierbarkeit nach §4 Abs. 2 Nr. 2c NotSanG (ÄLRD-Delegation) bewertet.

Ergebnisse
Zwölf Maßnahmen wurden im Konsens als delegierbar (davon 4 mit starkem Konsens), 10 als nicht delegierbar eingestuft (5 mit starkem Konsens). Von den bereits in Bayern delegierten Tätigkeiten erreichte die i. v. Medikamentengabe knapp keine Zustimmung.

Schlussfolgerung
Es liegt erstmals ein konsentierter Katalog an durch ÄLRD delegierbaren heilkundlichen Tätigkeiten durch NotSan vor. Die Delegierbarkeit stellt eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung zur Berücksichtigung der betreffenden Maßnahmen in Delegationsvorgaben dar.



Beteiligte Einrichtungen


Details

DokumentenartArtikel
Titel eines Journals oder einer ZeitschriftNOTARZT
Verlag:Thieme
Band:38
Nummer des Zeitschriftenheftes oder des Kapitels:03
Seitenbereich:S. 143-150
Datum25 April 2022
InstitutionenMedizin > Lehrstuhl für Anästhesiologie
Identifikationsnummer
WertTyp
10.1055/a-1800-9522DOI
Stichwörter / KeywordsRettungsdienst - Notfallsanitäter - Delegation - Ärztlicher Leiter Rettungsdienst
Dewey-Dezimal-Klassifikation600 Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften > 610 Medizin
StatusVeröffentlicht
BegutachtetJa, diese Version wurde begutachtet
An der Universität Regensburg entstandenJa
Dokumenten-ID55397

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