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Abstract
Der nunmehr vorliegende Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes lässt die Struktur des "Erfolgsmodells" Betriebsverfassung im Grundsatz unangetastet, bleibt insbesondere weit hinter den Novellierungsvorschlägen der Gewerkschaften zurück. Er enthält dennoch einige zum Teil weitreichende Neuerungen, die Richardi/Annuß vorstellen und einer kritischen Würdigung unterziehen.
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