Zusammenfassung
Das Recht des Sparverkehrs ist inzwischen weitgehend liberalisiert, so dass es Banken und Sparkassen erlaubt ist, die Kündigungsmöglichkeiten von Spareinlagen auf vertragliche Weise festzulegen. Der Beitrag zeigt auf, welche rechtlichen Grenzen der Gestaltungsfreiheit bei der Frage der Vorschusszinsregelung bestehen.
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