Aktueller Hinweis:
geänderte Finanzierung bei DEAL-Zeitschriften (Wiley, Springer, Elsevier):
Autorenanteil auch bei hybriden Zeitschriften ab Einreichungsdatum 1.9.2025
Hintergrund: Die wissenschaftliche Informationsversorgung befindet sich derzeit in einem Transformationsprozess von Abonnement-basiertem Zugang hin zu einem weltweit freien Zugang. Im deutschlandweiten „DEAL-Vertrag“ mit Wiley, Springer und Elsevier wird deshalb publikationsbasiert zwischen Verlagen und Bibliotheken abgerechnet. Publikationsgebühren fallen dabei für jeden Artikel an, bei dem der corresponding author die UR als Hauptentstehungsort ausgewählt hat und der somit der UR zugeordnet wird.
Bisher wurden diese Publikationsgebühren wegen des Übergangs vom Abo-Modell zur publikationsbasierten Abrechnung vollständig von der UB getragen. Der Zuschuss für Publikationsgebühren in reinen Open-Access-Zeitschriften ist dagegen seit jeher auf 2000 € festgelegt.
Um das Publizieren in reinen OA-Zeitschriften aber nicht zu benachteiligen, soll
zukünftig die Förderung anderer Publikationsgebühren angeglichen werden. Anfallende Publikationskosten in sogenannten „hybriden“ Zeitschriften (Finanzierung durch Abonnements UND OA-Gebühren) werden deshalb ebenfalls mit 2000 € gefördert, wenn sie im Rahmen von Verlagsvereinbarungen anfallen. Konkret betrifft das die Veröffentlichungen bei Wiley, Springer und Elsevier.
Der Ausschuss für Bibliotheksangelegenheiten hat somit beschlossen, die
publikationsbasierte Abrechnung der DEAL-Zeitschriften auch auf die interne Kostenverteilung anzuwenden.
Für Einreichungen ab 1.9.2025 werden deshalb die Gebühren, die 2.000,- € übersteigen, auf die Forschenden umgelegt. Die anfallenden Kosten sehen Sie in dieser Tabelle:
| Preis netto | Preis brutto | Zuschuss | Autorenanteil |
| Springer | 2700,- € | 2889,00 € | 2000,- € | 889,00 € |
| Wiley Tier 1 | 2300,- € | 2461,00 € | 2000,- € | 461,00 € |
| Wiley Tier 2 | 2800,- € | 2996,00 € | 2000,- € | 996,00 € |
| Wiley Tier 3 | 3250,- € | 3477,50 € | 2000,- € | 1.478,00 € |
| Elsevier 2025 | 2675,- € | 2862,25 € | 2000,- € | 862,00 € |
| Elsevier 2026 | 2752,- € | 2944,64 € | 2000,- € | 945,00 € |
| Elsevier CPTL 2025 | 6808,- € | 7284,56 € | 2000,- € | 5.285,00 € |
| Elsevier CPTL 2026 | 7076,- € | 7571,32 € | 2000,- € | 5.571,00 € |
Die Tier-Zuordnung der Wiley-Zeitschriften entnehmen Sie der Angabe in Spalte M der Zeitschriftenliste (2200,- € = Tier 1; 2700,- € = Tier 2; 3150,- € = Tier 3).
Die Zuordnung der Elsevier-Artikel zu einem Jahr hängt ab vom Akzeptanzdatum.
Elsevier CPTL umfasst Zeitschriften von "Cell Press" und "The Lancet". Diese sind mit „CP/TL hybrid“ in Spalte C der Elsevier-Zeitschriftenliste gekenzeichnet.
Weitere Informationen finden Sie unten beim Punkt "Open-Access-Vereinbarungen mit Verlagen"
Wichtig: Diese Publikationsgebühren fallen für jeden uns zugeordneten Artikel an - unabhängig von OA! Wir empfehlen deshalb auf jeden Fall weiterhin die Wahl der Open-Access-Option, damit die Artikel für alle frei zugänglich und nachnutzbar sind! Es ergeben sich damit laut verschiedener Studien deutlich höhere Zugriffszahlen und Zitationsraten.
Ablauf: Die UB muss nach Akzeptanz des Artikels im Verlagsportal bestätigen, dass der corresponding author Mitglied der UR und der Artikel tatsächlich hier entstanden ist, sodass dieser uns in Rechnung gestellt werden darf. Davor wendet sich das OA-Team an den corresponding author mit der Bitte um Angabe einer konkreten Kostenstelle, von der der Autorenanteil gebucht werden darf. Die Umbuchung der Restkosten erfolgt in den Wochen nach der Publikation.
Kulanzregelung: Nur wenn tatsächlich keine eigenen Mittel vorhanden sind und es sich um einen Open Access Artikel handelt, kann ein
Antrag auf Übernahme der vollständigen Kosten gestellt werden.
Hinweis:
Die oben angegebenen Änderungen beziehen sich nicht auf die reinen („fully“/“Gold“) OA-Zeitschriften (diese sind unter
https://doaj.org/ gelistet) von Springer, Wiley und Elsevier. Hier bleibt es bei der aktuellen Bezuschussung von 2000 €.
Die oben angegebenen Änderungen betreffen ebenfalls nicht die sonstigen Verlagsvereinbarungen (hier zahlt die UB eine Pauschalsumme für den lesenden Zugriff inkl. kostenloser OA-Option).
Die oben angegebenen Änderungen betreffen darüber hinaus auch nicht die kostenpflichtige OA-Option außerhalb unserer Verlagsvereinbarungen. Diese sind weiterhin nicht förderfähig. Wir empfehlen hier stattdessen, die kostenlose Zweitveröffentlichungsmöglichkeit zu nutzen. Meist darf hierbei die akzeptierte Autorenversion online zugänglich gemacht werden.
Infos unter
https://epub.uni-regensburg.de/legal.html.
Hintergrund
Die Universität Regensburg unterstützt ihre Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beim elektronischen Publizieren mit zahlreichen Services: https://www.uni-regensburg.de/bibliothek/elektronisches-publizieren/index.html Unter bestimmten Bedingungen werden hierbei auch Publikationsgebühren übernommen.
Zur bestmöglichen Sichtbarmachung der Regensburger Forschungsergebnisse nimmt die Universität an mehreren Verlagsvereinbarungen teil, die neben dem lesenden Zugriff oft auch eine kostenfreie oder rabattierte Open-Access-Stellung ermöglichen. Vorteilhaft bei Verlagsverträgen sind neben der einfacheren Kommunikation auch die zentral eingehenden und meist rabattierten Rechnungen, die durch das spezialisierte Team „Elektronisches Publizieren“ auf formelle Kriterien und Zuschussmöglichkeiten geprüft werden.
Unabhängig von bestehenden Verlagsvereinbarungen können Publikationsgebühren in reinen Open-Access-Zeitschriften bei Einhaltung der u.a. Bedingungen durch den Publikationsfonds der Universität bezuschusst werden.
Bedingungen
Für einen Zuschuss zu den Publikationsgebühren in reinen (Gold-) OA-Zeitschriften sowie auch für die Inanspruchnahme von Verlagsvereinbarungen gelten folgende Voraussetzungen:
- Zugehörigkeit:
Eine der Universität Regensburg zugehörige Person ist in der Veröffentlichung als (submitting oder responsible) corresponding author gekennzeichnet und für die Bezahlung der Artikelbearbeitungsgebühren verantwortlich. Es muss im Werk ersichtlich sein, dass die Hauptarbeit des corresponding authors an diesem Werk an der Universität Regensburg erbracht wurde. Bei der Zugehörigkeit zu mehreren wissenschaftlichen Institutionen ist die Hauptaffiliation (die erste affiliation), die also angibt, wo das Werk überwiegend entstand, ausschlaggebend. Verwenden Sie zur eindeutigen Zuordnung bitte stets die universitäre E-Mail-Adresse.
- Verlagsvorgaben:
Unter „Open-Access-Vereinbarungen mit Verlagen“ sind spezifische Informationen zum Vertrag zu finden. Je nach Verlag sind ggf. nur bestimmte Jahre, bestimmte Artikeltypen und bestimmte Zeitschriften von der Vereinbarung betroffen. Der Verlag informiert für gewöhnlich berechtigte Authors, allerdings sollten die Angaben des Verlags zu einer gegebenenfalls „kostenlosen Publikation“ durch Rücksprache mit dem Team „Elektronisches Publizieren“ oder über die hier abgebildeten Informationen abgesichert werden. Teilweise müssen Bibliotheken die Kosten einrichtungsintern umlegen oder mit den Authors verrechnen.
- Ablauf:
Aktuell ist kein separater Antrag für die Inanspruchnahme einer Verlagsvereinbarung bzw. für den u.a. Zuschuss aus dem Publikationsfonds für Artikel in reinen OA-Zeitschriften nötig. Den Zuschuss erhält jeder Artikel, welcher unter die hier genannten Bedingungen fällt und bei dem die Originalrechnung an die UBR geht. Der Differenzbetrag zur tatsächlichen Gebühr der Publikation (inkl. MwSt.) muss von den Forschenden aufgebracht werden. Die Forschenden teilen der UB dazu zeitnah die entsprechende UR-/UKR-Projekt-/Kostenstelle mit, mit der die UB verrechnen kann. Ein Kostensplitting mit weiteren Einrichtungen ist nicht vorgesehen. Die Bezahlung der Artikelgebühr erfolgt durch die UB.
- Keine Übernahme:
Gebühren für Open-Access-Artikel in „hybriden Zeitschriften“ (Abozeitschriften), die nicht unter die kostenlose OA-Option im Rahmen der Verlagsvereinbarungen fallen, sowie zusätzliche Kosten für z. B. Farbabbildungen (colour charges), Einreichungen (submission charges) oder Überlänge (page charges) können nicht bezuschusst werden.
- Zusätzliche Voraussetzungen für einen Zuschuss zu Publikationsgebühren in reinen OA-Zeitschriften:
(Diese Zuschüsse sind unabhängig von einer bestehenden Verlagsvereinbarung. Die folgenden Bedingungen betreffen gleichfalls Open-Access-Zeitschriften, mit denen Vereinbarungen bestehen, z. B. Springer-Nature und Wiley.)
- Die zu veröffentlichenden Artikel erscheinen in Zeitschriften, deren Beiträge sämtlich unmittelbar mit Erscheinen über das Internet für Nutzende entgeltfrei zugänglich sind ("echte Open Access Zeitschriften") und wenden im jeweiligen Fach anerkannte, strenge Qualitätssicherungsverfahren an. Um dies zu gewährleisten können nur Gebühren von Artikeln in Open Access Zeitschriften übernommen werden, welche im Directory of Open Access Journals (DOAJ) gelistet sind. Hintergründe zu Wissenschaftliche Zeitschriften – Qualitätskriterien haben wir für Sie auf dieser Seite zusammengestellt.
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Pro Artikel wird im Jahr 2024/2025 ein Zuschuss von 2000,- € gewährt.
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Kulanzregel:
Um Forschende, welche keine eigenen Mittel zur Bezahlung von Publikationsgebühren stellen können, nicht zu benachteiligen, kann auf Antrag die gesamte Publikationsgebühr übernommen werden. Gerade Nachwuchswissenschaftler*innen fehlen oftmals die Mittel, um in renommierten Open-Access-Zeitschriften zu publizieren. Dies ist dadurch jederzeit möglich und der Publikationsort kann ohne finanzielle Hürden gewählt werden. Der Antrag muss schriftlich bei dem Sachgebiet 3 Publikationsservices – Open Access der Abteilung 5 der Universitätsbibliothek erfolgen. Sollte nach 6 Monaten noch keine Rechnung oder Stornierung bei der UB eingegangen sein, wird nachgefragt, ob der Antrag noch aktuell ist oder ob dieser zurückgezogen werden soll (z. B. bei Ablehnung des Artikels). Somit soll verhindert werden, dass Mittel unnötig geblockt werden. (Vordruck für den Antrag).
Auskunft für eine spezielle Zeitschrift
Erklärung: rein, fully, Gold oder hybrid
Die Vereinbarungen bzw. Zeitschriften werden unterschieden nach "Hybrid" und "(Gold-)OA".
Open-Access-Zeitschriften ("Gold-OA-Zeitschriften", "Fully-OA-Zeitschriften", "Reine OA-Zeitschriften")
In Open Access Zeitschriften sind Publikationen sofort mit ihrem Erscheinen frei zugänglich und mit einer Lizenz (meist Creative-Commons, siehe auch rechtliche Hinweise) zur besseren Nachnutzung ausgestattet.
Die elektronische Veröffentlichung ohne Zugangsbeschränkungen von Forschungsergebnissen macht wissenschaftliche Informationen besser sichtbar, mit der positiven Konsequenz, dass diese häufiger zitiert werden.
Dabei gleichen der Einreichungs- sowie der Qualitätssicherungsprozess (Peer Review) dem des Publizierens in traditionellen Zeitschriften.
Die Finanzierung der entstehenden Kosten erfolgt häufig über Autor*innengebühren oder Artikelbearbeitungsgebühren (article processing charges, author fees), die vom Publikationsfonds der UR gefördert werden können.
Vereinbarte Rabatte finden Sie unter dem Reiter "Open-Access-Vereinbarungen mit Verlagen", die Voraussetzungen zu einem Zuschuss durch den Publikationsfonds unter dem Reiter "Bedingungen".
In der Elektronischen Zeitschriften Bibliothek (EZB) sind Gold-OA-Zeitschriften zu erkennen an an dem Button „indexed in DOAJ“ neben der grünen Ampel.
Hybride Zeitschriften
Hierbei handelt es sich um Subskriptionszeitschriften, die also nur über ein Abonnement lesbar sind (in der EZB gekennzeichnet mit einer roten und/oder gelben Ampel; nur wenn Ihre Bibliothek die Zeitschrift abonniert hat, können Sie auf die entsprechenden Artikel zugreifen) und zusätzlich eine kostenpflichtige OA-Option für die einzelnen Artikel bieten. Diese OA-Gebühren übernehmen wir nicht - ebenso wie weitere Gebühren, z.B. page charges, colour charges, submission charges etc. -, um diese Artikel bzw. Zeitschriften nicht doppelt zu finanzieren. Aufgrund spezieller Verträge ist aber eine kostenlose OA-Option bei bestimmten Verlagen möglich. Diese Abkommen finden Sie hier unter dem Reiter "Open-Access-Vereinbarungen mit Verlagen". Bedingungen für die Nutzung dieser kostenlosen Option: Der corresponding author ist Angehörige*r der Universität Regensburg und diese ist als seine/ihre affiliation und Korrespondenzadresse im Artikel angegeben! Bei der Zugehörigkeit zu mehreren wissenschaftlichen Institutionen ist die Erstnennung ausschlaggebend. Entscheidend ist nicht der/die Erstautor*in. Zum Abgleich der Berechtigung nutzen Verlage oft auch die universitäre E-Mail-Adresse oder die IP-Adresse der Universität.
Graphik zur Kostenübernahme
Open-Access-Vereinbarungen mit Verlagen
Durch bestehende Verlagsvereinbarungen haben UR-Angehörige die Möglichkeit, bestimmte Artikeltypen in bestimmten Zeitschriften kostenfrei oder gegen eine rabattierte Gebühr Open Access zu publizieren. Für die Zuordnung der Manuskripte zur UR beachten Sie bitte den oben angegebenen Reiter „Bedingungen“.
Wo nicht kostenfrei publiziert werden kann, gilt auch für Artikel aus Verlagsvereinbarungen: Eine Finanzierung aus dem Publikationsfonds ist bei reinen (in DOAJ-gelisteten) OA-Zeitschriften bei Einhaltung der oben angegebenen „Bedingungen“ bis zu 2000 € (im Jahr 2025) möglich. Meist erfolgt die Rechnungsstellung direkt an die UB, welche automatisch auf Zuschussfähigkeit prüft. Gegebenenfalls anfallende Restkosten werden auf eine Kostenstelle des corresponding authors umgebucht.
Bei Unklarheiten können Sie sich jederzeit an uns wenden!
Hier eine Übersicht über die Verträge, welche wir mit Verlagen geschlossen haben und deren Bedingungen: Verlagsvereinbarungen
OA-Monographien
Über den Publikationsfonds der Universität Regensburg werden bislang unveröffentlichte Open-Access-Monographien und Sammelbände (Erstpublikationen) bis zu einer bestimmten maximalen Fördersumme (anteilig) finanziert. Bedingungen hierfür sind:
- Autor/in:
Antragsberechtigt sind Mitglieder der UR, die als Autor/in (bzw. bei Sammelbänden als Herausgeber/in) für die Bezahlung der Publikationsgebühren verantwortlich sind. Bei mehreren zugehörigen Einrichtungen muss die Hauptttätigkeit an der UR erfolgen und die Arbeit für dieses Werk hier erbracht worden sein. Dies muss in der Veröffentlichung deutlich erkennbar sein.
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Werk:
Alle Bestandteile des geförderten Werkes müssen ohne Kosten für Leser/innen unmittelbar mit Erscheinen dauerhaft, kostenfrei und weltweit zugänglich und durch eine Creative-Commons-Lizenz nachnutzbar sein. Gefördert werden wissenschaftliche Publikationen, die unter der Creative-Commons-Lizenz CC-BY oder CC-BY-SA erscheinen. Die Veröffentlichung der Open-Access-Version erfolgt zeitgleich zu oder vor einer eventuellen parallelen Printversion. Die Publikation wird auf der Verlagsseite und in der Druckpublikation eindeutig als Open-Access-Publikation gekennzeichnet, ist leicht auffindbar und durch ISBN/DOI/URN zitierfähig. Eine adäquate Kennzeichnung beinhaltet den kostenfreien Zugang und die freie Lizenz. Die Bücher müssen einem fachlich anerkannten Qualitätssicherungsverfahren unterliegen. Die Qualitätskriterien der AG Universitätsverlage sollten eingehalten werden, gewisse Punkte daraus sind verpflichtend. Der Verlag ist Mitglied von Open Access Scholarly Publishing Association (OASPA) und/oder verzeichnet seine Bücher im Directory of Open Acces Books (DOAB) bzw. auf der Plattform OAPEN.
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Abschlussarbeiten:
Abschlussarbeiten (u.a. Dissertationen) werden nicht gefördert. Für diese bieten wir eine kostengünstige Print- und Online-Veröffentlichungsmöglichkeit im Rahmen der Publikationen der Universitätsbibliothek.
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Kosten:
Die Kosten müssen vom Verlag transparent aufgelistet werden. Es können nur Kosten für die Open-Access-Stellung - nicht für Druckkostenzuschüsse, Farbgebühren etc. - übernommen werden. Mittelzusagen gelten für einen Zeitraum von 12 Monaten. Die Kombination der Förderung mit anderen Mitteln der Universität Regensburg ist möglich.
Alle geförderten Monografien und Sammelbände werden auf dem Repositorium der Universität Regensburg dauerhaft archiviert und online zugänglich gemacht.
Zur Auswahl von passenden Buchverlagen für Ihre geplante Monographie können Sie den oa-finder nutzen.
Für Details hierzu, die Möglichkeit einer Förderungen oder bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an das Open-Access-Team (E-Mail: oa@ur.de).
Hinweis: Creative Commons-Lizenzen
Wissenschaftliche Einrichtungen und Gesellschaften empfehlen die Vergabe der freien Lizenz CC-BY (attribution), damit Werke bestmöglich weiterverbreitet und nachgenutzt werden können. Die NC-(Non-Commercial)/ND- (No-Derivatives) Module dagegen helfen meistens vor allem den Verlagen, nicht den Urhebern!
Die Einschränkung auf Non-Commercial oder No-Derivatives wird in den meisten Fällen nicht empfohlen, da restriktiver lizenzierte Werke aus Unsicherheit der Nutzenden grundsätzlich weniger nachgenutzt werden und sie ggf. viele – auch erwünschte - Nachnutzungsmöglichkeiten ausschließen (z. B. Verwendung durch gemeinnützige Organisationen, private Bildungseinrichtungen, Hausärzte, freiberufliche Dozenten, Blogs, freie Wissensdatenbanken, kommerzielle Datenbanken), siehe auch https://de.creativecommons.net/faqs/#h.yun3vf9ta49j.
Gleichzeitig ist darüber hinaus in vielen Verlagsverträgen (z. B. auch bei Springer, Wiley, Elsevier, zumindest in 2024) aber geregelt, dass bei Wahl der NC-/ND-Lizenzen alle Nutzungsrechte für Bearbeitungen oder kommerzielle Nutzungen exklusiv an den Verlag übertragen werden! Dies bietet den Verlagen eine zusätzliche Möglichkeit, Geld mit Ihrem Werk zu erwirtschaften, ohne dass die Urheber selbst davon einen Nutzen haben. Auch Autoren selbst müssen in diesen Fällen eine Genehmigung vom Verlag einholen, wenn sie ihre eigenen Werke noch einmal für Bearbeitungen oder kommerzielle Zwecke verwenden möchten.
Das NC-Modul schützt auch nicht vor der Verwendung durch KI, denn durch die Übertragung der Rechte an die Verlage besitzen diese die Möglichkeit, Ihre Daten exklusiv weiterzuverkaufen. Sind die Werke sowieso frei verfügbar, ist diese Möglichkeit nicht so rentabel.
Siehe auch https://epub.uni-regensburg.de/legal.html und https://deal-konsortium.de/warum-ccby.
Hinweis: Umsatzsteuer
Hinweis: Die von den Verlagen angegebenen Preise sind immer Netto-Preise, auf die die 19% Umsatzsteuer noch hinzugerechnet werden müssen. Laut Umsatzsteuergesetz muss die Umsatzsteuer im Land der Nutzung abgeführt werden. Bitte lassen Sie sich deshalb von Verlagen, die ihren Sitz im Ausland haben, eine Nettorechnung ausstellen und geben Sie dafür unsere Umsatzsteueridentifikationsnummer (VAT ID) DE 233 549 072 an. Bei Zahlung der Rechnung führt die Universität dann automatisch die 19% Umsatzsteuer an die deutschen Ämter ab.
Rechnungsstellung bei Publikationen aller Art
Gemäß den Empfehlungen der DFG, des Wissenschaftsrates und der Hochschulrektorenkonferenz wurde für die Universität Regensburg mit Schreiben vom Präsidenten Prof. Hebel („Bezahlung Publikationsgebühren“, Mail 18.12.2020 an alle Fakultäten mit der Bitte um Weiterleitung) ab 2021 festgelegt, dass alle Publikationsgebühren der UR und des UKR unabhängig von der Art (page charges, colour charges, Open-Access-Publikationskosten oder ähnliches) ab 2021 zentral an die Universitätsbibliothek gerichtet werden müssen, um die gesamten Gebühren für wissenschaftliche Literaturversorgung einschließlich Publikationskosten einheitlich zu erfassen und dadurch eine bessere Verhandlungsbasis gegenüber Verlagen zu erhalten.
Wir überprüfen hierbei jede Rechnung, ob wir diese aus zentralen Mitteln bezuschussen können. Dies ist der Fall bei Veröffentlichungen in reinen Open-Access-Zeitschriften, wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind und noch Mittel zur Verfügung stehen. Publikationsgebühren für Artikel in subskriptionsbasierten Zeitschriften, beispielsweise page/colour charges können wir nicht zentral finanzieren. Hier müssen wir die Rechnung an Sie weiterleiten.
Zusätzlich gelten ab 1.1.2021 neue Vorgaben der UR-Verwaltung zu eingehenden Rechnungen aller Art (siehe UniRegensburg Rundmail vom 17.11.2020 "Digitalisierung der Rechnungsbearbeitung und Hinweise zur elektronischen Kontierung"). Hier ist geregelt, dass
- alle elektronisch eingehenden Rechnungen auch elektronisch kontiert werden müssen
- eingehende Rechnungen vom Rechnungsersteller (also vom Verlag!) als PDF (nicht Downloadlink) direkt (aus Gründen der Revisionssicherheit können keine Mails mit weitergeleiteten Inhalten angenommen werden!) an rechnung@ur.de (dieser Account ist nur für Rechnungen, nicht für weitere Anfragen!) geschickt werden müssen (gerne mit oa@ur.de in CC)
- als Rechnungsadresse angegeben werden muss:
Universität Regensburg (oa@ur.de)
Zentraler Rechnungseingang
93040 Regensburg
- zur Zuordnung von Publikationsrechnungen im Kontierungssystem unsere E-Mail-Adresse oa@ur.de auf der Rechnung angegeben sein muss (beispielsweise als Teil der Rechnungsadresse oder im Feld "Ansprechpartner").
Damit eine Rechnung ohne ausländische MwSt. erstellt wird, müssen Sie - wie bisher auch - die VAT-ID der UR (DE 233 549 072) angeben.
Hinweis: passende Zeitschrift für meine Veröffentlichung finden
Bei der Auswahl passender Zeitschriften für Ihr Manuskript sollten Sie zuerst überlegen, welche Zeitschriften Ihnen selbst bekannt vorkommen und in welchen davon gute und thematisch ähnliche Artikel erscheinen. Darüber hinaus gibt es einige Plattformen, die Sie unterstützen können:
- DOAJ enthält nur reine, qualitätsgeprüfte OA-Zeitschriften. Eine Listung in dieser Datenbank ist an der UR Voraussetzung für einen Publikationskostenzuschuss (außer es gibt eine entsprechende Verlagsvereinbarung, sodass die Publikation tatsächlich kostenfrei ist). Zur Suche entsprechende Stichworte in das Suchfeld eingeben. Filtermöglichkeiten: Fach, Sprache, Lizenz, Verlag, Verlagsort, peer review-Art, kostenfreie Veröffentlichung.
- B!SON Journal Recommender empfiehlt nach Eingabe von Stichwörtern/Abstract passende DOAJ-gelistete Zeitschriften.
- oa-finder zeigt passende Buchverlage für geplante Monographien-Veröffentlichungen sowie passende Zeitschriften für geplante Artikel-Veröffentlichung an. Enthält nicht nur OA-Zeitschriften, sondern alle Zeitschriften der Elektronischen Zeitschriftenbibliothek. Mit Filter nach Fach, Schlagwörter, Kosten, OA-Art, Verlag, Sprache. Sortierbar u.a. nach diamond/scholar-led/kostenfreien-Zeitschriften, Höhe APC, CiteScore/SNIP/SJR (aber nicht Journal Impact Factor). Inklusive Anzeige von Publikationsgebühren und ob aufgrund der ausgewählten Uni eine Kostenübernahme oder kostenloses OA möglich ist! (Achtung: Kostenübernahme-Anzeige ist nicht immer korrekt, z.B. bei DEAL-Gold-Zeitschriften).
- Manuscript Matcher von Web of Science hilft, passende Zeitschriften zu seinem Thema zu finden (Registrierung nötig).
Gerne können Sie anschließend bei uns nachfragen, ob die Zeitschriften, die Sie ins Auge gefasst haben, bezuschusst werden können oder ob sie von Verlagsvereinbarungen abgedeckt sind.
Falls Sie sich nicht sicher sind, ob bestimmte Zeitschriften/Verlage seriös sind oder doch als „predatory publishers“ einzuordnen sind, fragen Sie gern konkret bei uns an!
Zur Nachprüfung von Kennzahlen:
Da einige Zeitschriften selbst errechnete Kennzahlen angeben („predatory publishers“), empfehlen wir, diese ggf. auf unabhängigen Seiten nachzuprüfen:
- SNIP
- CiteScore
- Scimago Journal & Country Rank: zeigt den SJR und H-Index von Zeitschriften. Filter: u.a. nach Fach, ob OA, ob in Web of Science gelistet
- Web of Science: InCites Journal Citation Reports:zeigt den Journal Impact Factor von Zeitschriften. Somit können auch die von den Zeitschriften selbst angegebenen IF geprüft werden. Filter: u.a. nach Fach und DOAJ-Listung. Zugriff nur im Campusnetz, über UB-Website: Datenbankinfosystem DBIS; Products: Journal Citation Reports
Hinweis: Publikationsservices in der EZB
Sie kennen die Elektronische Zeitschriftenbibliothek (EZB) als Service zur effektiven Nutzung wissenschaftlicher Volltextzeitschriften im Internet. Nun wurde die EZB um zusätzliche Funktionen erweitert, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beim Publizieren gezielt unterstützen:
- Kontaktinformationen: Erhalten Sie direkten Kontakt zum Publikationsservice unserer Einrichtung sowie Informationen zur Rechnungsbearbeitung.
- Publikationskosten: Erfahren Sie die durchschnittlichen tatsächlich gezahlten Publikationskosten von Zeitschriften aus OpenAPC.
- Fördermöglichkeiten: Informieren Sie sich über Optionen zur Übernahme von Publikationskosten an der Universität Regensburg.
- Zeitschriftenkategorien: Filtern Sie Zeitschriften anhand der Kategorien in der EZB wie Diamond Open Access, DOAJ-Siegel oder Data Journal.
- Informationen zum Publizieren: Erhalten Sie zeitschriftenspezifische Details zum Publizieren aus dem DOAJ, darunter Angaben zu:
- Veröffentlichungsgebühren (Article Processing Charges)
- Link zu Submission Guidelines
- Dauer bis zur Veröffentlichung
- Informationen zum Review-Prozess
- Lizenz der Publikationen
- Akzeptierte Sprachen
- Informationen zum Zweitveröffentlichen: Nutzen Sie wichtige Hinweise zur kostenlosen Bereitstellung Ihrer bereits publizierten Forschungsergebnisse.
Publikationsrichtlinie
Bitte beachten Sie auch die Publikationsrichtlinie der UR.
Diese beschreibt u.a. wie die UR in Ihrer Publikation als Affiliation anzugeben ist.