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Open Access Publizieren - Übersicht und Kostenbezuschussung

Hintergrund

Die Universität Regensburg unterstützt ihre Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler beim elektronischen Publizieren mit zahlreichen Services: https://www.uni-regensburg.de/bibliothek/elektronisches-publizieren/index.html Unter bestimmten Bedingungen werden hierbei auch Publikationsgebühren übernommen.

Zur bestmöglichen Sichtbarmachung der Regensburger Forschungsergebnisse nimmt die Universität an mehreren Verlagsvereinbarungen teil, die neben dem lesenden Zugriff oft auch eine kostenfreie oder rabattierte Open-Access-Stellung ermöglichen. Vorteilhaft bei Verlagsverträgen sind neben der einfacheren Kommunikation auch die zentral eingehenden und meist rabattierten Rechnungen, die durch das spezialisierte Team „Elektronisches Publizieren“ auf formelle Kriterien und Zuschussmöglichkeiten geprüft werden.

Unabhängig von bestehenden Verlagsvereinbarungen können Publikationsgebühren in reinen Open-Access-Zeitschriften bei Einhaltung der u.a. Bedingungen durch den Publikationsfonds der Universität bezuschusst werden.

Bedingungen

Für einen Zuschuss zu den Publikationsgebühren in reinen (Gold-) OA-Zeitschriften sowie auch für die Inanspruchnahme von Verlagsvereinbarungen gelten folgende Voraussetzungen:

  1. Zugehörigkeit:
    Eine der Universität Regensburg zugehörige Person ist in der Veröffentlichung als (submitting oder responsible) corresponding author gekennzeichnet und für die Bezahlung der Artikelbearbeitungsgebühren verantwortlich. Es muss im Werk ersichtlich sein, dass die Hauptarbeit des corresponding authors an diesem Werk an der Universität Regensburg erbracht wurde. Bei der Zugehörigkeit zu mehreren wissenschaftlichen Institutionen ist die Hauptaffiliation (die erste affiliation), die also angibt, wo das Werk überwiegend entstand, ausschlaggebend. Verwenden Sie zur eindeutigen Zuordnung bitte stets die universitäre E-Mail-Adresse.
  2. Verlagsvorgaben:
    Unter „Open-Access-Vereinbarungen mit Verlagen“ sind spezifische Informationen zum Vertrag zu finden. Je nach Verlag sind ggf. nur bestimmte Jahre, bestimmte Artikeltypen und bestimmte Zeitschriften von der Vereinbarung betroffen. Der Verlag informiert für gewöhnlich berechtigte Authors, allerdings sollten die Angaben des Verlags zu einer gegebenenfalls „kostenlosen Publikation“ durch Rücksprache mit dem Team „Elektronisches Publizieren“ oder über die hier abgebildeten Informationen abgesichert werden. Teilweise müssen Bibliotheken die Kosten einrichtungsintern umlegen oder mit den Authors verrechnen.
  3. Ablauf:
    Aktuell ist kein separater Antrag für die Inanspruchnahme einer Verlagsvereinbarung bzw. für den u.a. Zuschuss aus dem Publikationsfonds für Artikel in reinen OA-Zeitschriften nötig. Den Zuschuss erhält jeder Artikel, welcher unter die hier genannten Bedingungen fällt und bei dem die Originalrechnung an die UBR geht. Der Differenzbetrag zur tatsächlichen Gebühr der Publikation (inkl. MwSt.) muss von den Forschenden aufgebracht werden. Die Forschenden teilen der UB dazu zeitnah die entsprechende UR-/UKR-Projekt-/Kostenstelle mit, mit der die UB verrechnen kann. Ein Kostensplitting mit weiteren Einrichtungen ist nicht vorgesehen. Die Bezahlung der Artikelgebühr erfolgt durch die UB.
  4. Keine Übernahme:
    Gebühren für Open-Access-Artikel in „hybriden Zeitschriften“ (Abozeitschriften), die nicht unter die kostenlose OA-Option im Rahmen der Verlagsvereinbarungen fallen, sowie zusätzliche Kosten für z. B. Farbabbildungen (colour charges), Einreichungen (submission charges) oder Überlänge (page charges) können nicht bezuschusst werden.
  5. Zusätzliche Voraussetzungen für einen Zuschuss zu Publikationsgebühren in reinen OA-Zeitschriften:
    (Diese Zuschüsse sind unabhängig von einer bestehenden Verlagsvereinbarung. Die folgenden Bedingungen betreffen gleichfalls Open-Access-Zeitschriften, mit denen Vereinbarungen bestehen, z. B. Springer-Nature und Wiley.)
    • Die zu veröffentlichenden Artikel erscheinen in Zeitschriften, deren Beiträge sämtlich unmittelbar mit Erscheinen über das Internet für Nutzende entgeltfrei zugänglich sind ("echte Open Access Zeitschriften") und wenden im jeweiligen Fach anerkannte, strenge Qualitätssicherungsverfahren an. Um dies zu gewährleisten können nur Gebühren von Artikeln in Open Access Zeitschriften übernommen werden, welche im Directory of Open Access Journals (DOAJ) gelistet sind. Hintergründe zu Wissenschaftliche Zeitschriften – Qualitätskriterien haben wir für Sie auf dieser Seite zusammengestellt.
    • Pro Artikel wird im Jahr 2024/2025 ein Zuschuss von 2000,- € gewährt.
    • Kulanzregel:
      Um Forschende, welche keine eigenen Mittel zur Bezahlung von Publikationsgebühren stellen können, nicht zu benachteiligen, kann auf Antrag die gesamte Publikationsgebühr übernommen werden. Gerade Nachwuchswissenschaftler*innen fehlen oftmals die Mittel, um in renommierten Open-Access-Zeitschriften zu publizieren. Dies ist dadurch jederzeit möglich und der Publikationsort kann ohne finanzielle Hürden gewählt werden. Der Antrag muss schriftlich bei dem Sachgebiet 3 Publikationsservices – Open Access der Abteilung 5 der Universitätsbibliothek erfolgen. Sollte nach 6 Monaten noch keine Rechnung oder Stornierung bei der UB eingegangen sein, wird nachgefragt, ob der Antrag noch aktuell ist oder ob dieser zurückgezogen werden soll (z. B. bei Ablehnung des Artikels). Somit soll verhindert werden, dass Mittel unnötig geblockt werden. (Vordruck für den Antrag).

Auskunft für eine spezielle Zeitschrift

Sie möchten einen Artikel in einem Journal publizieren oder haben bereits einen Artikel bei einer Zeitschrift eingereicht und wollen sich jetzt informieren, ob und in welcher Höhe anfallende Kosten bezuschusst werden können?
Füllen Sie einfach das Formular aus und wir werden Ihnen die Möglichkeiten per E-Mail zuschicken.

Erklärung: rein, fully, Gold oder hybrid

Die Vereinbarungen bzw. Zeitschriften werden unterschieden nach "Hybrid" und "(Gold-)OA".

Open-Access-Zeitschriften ("Gold-OA-Zeitschriften", "Fully-OA-Zeitschriften", "Reine OA-Zeitschriften")
In Open Access Zeitschriften sind Publikationen sofort mit ihrem Erscheinen frei zugänglich und mit einer Lizenz (meist Creative-Commons, siehe auch rechtliche Hinweise) zur besseren Nachnutzung ausgestattet. Die elektronische Veröffentlichung ohne Zugangsbeschränkungen von Forschungsergebnissen macht wissenschaftliche Informationen besser sichtbar, mit der positiven Konsequenz, dass diese häufiger zitiert werden. Dabei gleichen der Einreichungs- sowie der Qualitätssicherungsprozess (Peer Review) dem des Publizierens in traditionellen Zeitschriften. Die Finanzierung der entstehenden Kosten erfolgt häufig über Autor*innengebühren oder Artikelbearbeitungsgebühren (article processing charges, author fees), die vom Publikationsfonds der UR gefördert werden können. Vereinbarte Rabatte finden Sie unter dem Reiter "Open-Access-Vereinbarungen mit Verlagen", die Voraussetzungen zu einem Zuschuss durch den Publikationsfonds unter dem Reiter "Bedingungen".
In der Elektronischen Zeitschriften Bibliothek (EZB) sind Gold-OA-Zeitschriften zu erkennen an an dem Button „indexed in DOAJ“ neben der grünen Ampel.

Hybride Zeitschriften
Hierbei handelt es sich um Subskriptionszeitschriften, die also nur über ein Abonnement lesbar sind (in der EZB gekennzeichnet mit einer roten und/oder gelben Ampel; nur wenn Ihre Bibliothek die Zeitschrift abonniert hat, können Sie auf die entsprechenden Artikel zugreifen) und zusätzlich eine kostenpflichtige OA-Option für die einzelnen Artikel bieten. Diese OA-Gebühren übernehmen wir nicht - ebenso wie weitere Gebühren, z.B. page charges, colour charges, submission charges etc. -, um diese Artikel bzw. Zeitschriften nicht doppelt zu finanzieren. Aufgrund spezieller Verträge ist aber eine kostenlose OA-Option bei bestimmten Verlagen möglich. Diese Abkommen finden Sie hier unter dem Reiter "Open-Access-Vereinbarungen mit Verlagen". Bedingungen für die Nutzung dieser kostenlosen Option: Der corresponding author ist Angehörige*r der Universität Regensburg und diese ist als seine/ihre affiliation und Korrespondenzadresse im Artikel angegeben! Bei der Zugehörigkeit zu mehreren wissenschaftlichen Institutionen ist die Erstnennung ausschlaggebend. Entscheidend ist nicht der/die Erstautor*in. Zum Abgleich der Berechtigung nutzen Verlage oft auch die universitäre E-Mail-Adresse oder die IP-Adresse der Universität.

Graphik zur Kostenübernahme

Open-Access-Vereinbarungen mit Verlagen

Bitte beachten Sie, dass die Publikationsgebühren in reinen OA-Zeitschriften (Gold-OA-Zeitschriften, Fully-OA-Zeitschriften) auch bei bestehenden Vereinbarungen mit Verlagen nur bezuschusst bzw. übernommen werden können, wenn unsere Bedingungen erfüllt sind. Verlagsvereinbarungen sind unterschiedlich gestaltet und bedeuten nur in wenigen Fällen, dass eine Publikation ganz ohne Gebühren veröffentlicht werden kann! Verlagsvereinbarungen sind dennoch vorteilhaft, da sie Rabatte einräumen, eine einfachere Kommunikation und eine zentrale Rechnungsstellung ermöglichen. Bei Unklarheiten können Sie sich jederzeit an uns wenden!

American Association for the Advancement of Science (AAAS):
Science Advances (reine OA-Zeitschrift): 2020-2026 15% Rabatt auf APCs (Anleitung)

American Physiological Society (APS):
Die Bibliothek unterstützt das Subscribe to Open-Modell des Verlags ab 2025, sodass für UR-Autoren keine OA-Gebühren anfallen (bei genügend weiterer Unterstützung ebenso für alle anderen Autoren).

Association for Computing Machinery (ACM):
hybride Zeitschriften: 2021-2026 kostenloses Publizieren in allen "APC-eligible publications" (umfasst auch gewisse Konferenzbände). Diese Liste sowie Workflow-Anleitung liegen der Bibliothek vor. Verlag mailt an berechtigte Autoren. Unbedingt universitäre Mail-Domain nutzen!

American Chemical Society (ACS):
Akzeptanzdatum in 2024 und 2025: Für Artikel in hybriden Zeitschriften und auch in ACS Omega, ACS Central Science, ACS Au family werden weder der Universität noch dem corresponding author OA-Publikationsgebühren in Rechnung gestellt. Bei den anderen 5 fully-OA-Zeitschriften gibt es eventuell Waivers, siehe https://acsopenscience.org/customers/bbws-consortium/. Info an berechtigte submitting corresponding authors erfolgt durch Verlag. Siehe auch https://acsopenscience.org/institutions/read-and-publish/#publish.

African Studies and International Development-Kollektion:
Die Universitätsbibliothek Regensburg unterstützt 2025 die Finanzierung des E-Book-Paketes "African Studies and International Development-Kollektion" von Bloomsbury, damit ausgewählte Titel ohne Autoren- und Lesergebühren frei zugänglich sein können.

American Society for Microbiology (ASM):
Die Bibliothek unterstützt das Subscribe to Open-Modell des Verlags ab 2025, sodass für UR-Autor/innen keine OA-Gebühren anfallen (bei genügend weiterer Unterstützung ebenso für alle anderen Autor/innen). Für Mitglieder und UR-Autor/innen je 25% Rabatt auf page charges.

Annual Reviews:
Die Bibliothek unterstützt das Subscribe to Open-Modell des Verlags, sodass einzelne Zeitschriftenjahrgänge bei genügend weiterer Unterstützung Open Access gestellt werden können, ohne dass Autor*innengebühren anfallen.

Biochemical Society Journals - Portland Press:
2025: Die Bibliothek unterstützt das Subscribe to Open-Modell des Verlags, sodass einzelne Zeitschriftenjahrgänge bei genügend weiterer Unterstützung Open Access gestellt werden können, ohne dass Autorinnengebühren anfallen.
Konkret gilt für unsere Forschende bei dieser Vereinbarung: "Kostenfreie und unlimitierte Publikationsdienstleistungen (= OA-Artikel unter CC-BY-Lizenz) für Corresponding Authors, unabhängig davon, ob die jeweilige Zeitschrift im betreffenden Jahr im Open Access erscheint oder nicht."
Für Fully-OA-Zeitschriften gilt: "Kostenfreie und unlimitierte Publikationsdienstleistungen für Corresponding Authors inkludiert."

BMJ British Medical Journals:
verlängert bis 2025:
hybride Zeitschriften: kostenlose OA-Schaltung von "Original research articles" in der Standard-Zeitschriften-Kollektion (enthält nicht "The BMJ"). Ausschlaggebend ist das Akzeptanzdatum.
Infos unter https://authors.bmj.com/open-access-germany.
reine OA-Zeitschriften: 15 % Rabatt auf APCs (Die Kosten werden von unserem Deposit abgezogen, dann uni-intern verrechnet, wenn der Zuschuss überschritten wird.)

Cambridge Journals Online:
2022-2025: Artikel in hybriden und reinen OA-Zeitschriften kostenlos und unlimitiert. D.h. weder der Universität noch dem/der Autor*in werden OA-Publikationsgebühren in Rechnung gestellt. Page charges fallen hier bei OA-Publikationen nicht an.
Mögliche Artikeltypen: research articles, review articles, rapid communications, brief reports, case reports. Nur wenige Zeitschriften bieten noch keine OA-Option an.

Company of Biologists:
2024-2025: kostenlose OA-Veröffentlichung von research articles in den 3 hybriden und den 2 reinen OA-Zeitschriften (Five-journal package) des Non-for-profit-Verlags. Autor*innenhilfe unter https://www.biologists.com/library-hub/read-publish/guide-for-authors/.

De Gruyter:
E-Book-Vereinbarung: Die Universitätsbibliothek Regensburg unterstützt die Finanzierung eines E-Book-Paketes aus dem Bereich Geschichte (ab 2024) sowie die Millenium-Studien (2023-25), damit ausgewählte Titel ohne Autoren- und Lesergebühren frei zugänglich sein können.
Zeitschriftenvereinbarung 2023-2025:
reine OA-Zeitschriften: 20 % Rabatt auf APCs
hybride Zeitschriften: kostenlose OA-Option in bestimmten Wirtschaftszeitschriften (Zeitschriften, die in der Liste des „Konvolut Wirtschaft“ als „Read and Publish“ gekennzeichnet sind). Berechtigte Autoren werden durch den Verlag identifiziert und benachrichtigt.
Außerdem: Die Bibliothek unterstützt das Subscribe to Open-Modell des Verlags, sodass einzelne Zeitschriftenjahrgänge der mit „S2O“-markierten Zeitschriften bei genügend weiterer Unterstützung Open Access gestellt werden können, ohne dass Autorinnengebühren anfallen.

Elsevier:
Verlagsspezifische Bedingungen für die kostenlose OA-Option in hybriden Zeitschriften bzw. bei fully-OA-Zeitschriften für den o.a. Zuschuss aus dem Publikationsfonds:

  • submitting corresponding author ausschlaggebend (siehe auch Tab „Bedingungen“)
  • Artikel, die 2024 akzeptiert werden (ggf. Verlängerung bis 2028)
  • Zeitschriften: auch Cell Press und Lancet-Zeitschriften; Überblick der enthaltenen und nicht enthaltenen Titel finden Sie hier.
  • Artikeltypen: alle Artikeltypen, die einem Peer Review unterliegen und für die Elsevier eine OA-Gebühr erhebt (Bezeichnungen: Full Length Articles; Review Articles; Case Reports; Data in Brief; Microarticle; Original Software Publication; Protocol; Replication Study; Short Communication; Short Survey; Video Article); keine Übernahme von submission/colour charges etc.
Weitere Informationen:
  • Gold/Fully-OA-Zeitschriften: 20% Rabatt auf die Listenpreise der Elsevier Fully Gold Open Access-Zeitschriften und 15% Rabatt auf die Listenpreise der Fully Gold Cell Press and The Lancet-Zeitschriften.
  • Ablauf: Nach Akzeptanz und Link vom Verlag gibt der submitting corresponding author im Autorenportal an, wo die Publikation überwiegend entstand. Hier ggf. „University (hospital) Regensburg“ statt Institut xy auswählen, da sonst evtl. die DEAL-Zuordnung fehlt. Wenn Institution, Zeitschrift und Artikeltyp DEAL-berechtigt sind, erscheint nun der Hinweis auf DEAL, die zentrale Rechnungsabwicklung und die eventuelle teilweise oder vollständige Übernahme der Kosten durch die Institution. (PDF mit Screenshots für Autoren über UBR erhältlich) Das ausschlaggebende Datum für die Abrechnung der Publikationen zwischen Universität und Verlag ist das Online Publication Date.
Relevante Links:

EMS Journals:
Die Bibliothek unterstützt das Subscribe to Open-Modell des Verlags, sodass einzelne Zeitschriftenjahrgänge bei genügend weiterer Unterstützung Open Access gestellt werden können, ohne dass Autor*innengebühren anfallen. In 2024 ist das bei allen 22 Subscribe-to-Open-Journals der Fall. Zusammen mit den 4 Diamond OA Journals ist in 2024 damit das gesamte EMS Press Zeitschriftenportfolio Open Access.

Frontiers:
reine OA-Zeitschriften: Ab submission date 01.08.2023: 10% Rabatt auf die APCs.
Beim Zahlungsprozess wählen Sie im Verlagsportal „Choose payer: Frontiers institutional members: Universität Regensburg“ (statt „individual payer“).

Hindawi:
Hindawi wurde 2022 von Wiley übernommen. Somit werden auch diese Publikationsgebühren erst in einer späteren DEAL-Gesamtrechnung mit der UB bzw. dann intern mit den Forschenden verrechnet.
20% Rabatt außer bei folgenden Zeitschriften: Australian Journal of Grape and Wine Research, Genetics Research, Global Health, Epidemiology and Genomics, Journal of Smoking Cessation, Laser and Particle Beams, Wireless Power Transfer, Mental Illness, Advanced Gut & Microbiome Research, Adsorption Science & Technology, International Journal of Distributed Sensor Networks, Journal of the Renin-Angiotensin-Aldosterone System, Molecular Imaging.
Nur ein Corresponding Author möglich. Diese*r förderfähige Autor*in muss einreichen und die Affiliation korrekt auswählen.

Hogrefe: PsyJournals:
ab 2024:
hybride Zeitschriften: kostenlose OA-Schaltung von Forschungsarbeiten
reine OA-Zeitschriften: 25 % Rabatt auf APCs. Siehe auch FAQs.

IOP:
2022-2025: unbegrenzte kostenlose Publikationsmöglichkeit von allen "research article types" (inkl. "research papers", "special issue articles", "letters" und "review articles") in hybriden und reinen OA-Zeitschriften (Titelliste: https://tib.eu/cloud/s/R6ytqHw72BeJmXp und https://tib.eu/cloud/s/98xG3KS7BPeR9W3). ECS-Zeitschriften sind nicht eingeschlossen. Weder der Universität noch dem/der Autor*in werden OA-Publikationsgebühren in Rechnung gestellt (Page charges etc. bleiben davon unberührt).
Achtung: im Gegensatz zu anderen Verlagen empfiehlt IOP, im submission-Prozess bei hybriden Zeitschriften "Open Access Choice? No" anzuhaken, damit der/die Autor*in nicht persönlich zahlen muss, falls der Artikel doch nicht für die kostenlose OA-Möglichkeit berechtigt wäre. Der Verlag nimmt mit allen berechtigten Autor*innen (wenn die 1. affiliation des corresponding authors die UR ist!) Kontakt auf. Die Autor*innen müssen dann nur noch die Open Access copyright form unterschreiben. Verlagsinfos unter https://ioppublishing.org/.

Karger:
Akzeptanzdatum in 2024 und 2025: OA-Veröffentlichung in hybriden und reinen OA-Zeitschriften kostenlos und unlimitiert. D.h. weder der Universität noch dem/der Autor*in werden OA-Publikationsgebühren in Rechnung gestellt. Als Artikeltypen werden berücksichtigt Research Articles, Systematic Reviews, Case Reports, Meta Analyses und Methods Articles
hybride Zeitschriften: Bedingungen für die kostenlose OA-Option:

  • relevante Artikeltypen: case report, data report, meta-analysis, methods-article, research article, review article, systematic review (not relevant: abstract, article commentary, book review, brief report, correction , discussion, editorial, guideline, introduction, letter, meeting report, news, obituary, other, reply, retraction)
  • Karger Kompass-Zeitschriften enthalten keine für hybrides Publizieren relevanten Artikeltypen
  • Eingeladene Artikel werden evtl. sowieso frei zugänglich (allerdings ohne CC-Lizenzen). Eine zusätzliche OA-Stellung ist für den Autor zwar i.d.R. auch kostenlos möglich, verursacht aber Kosten für die UB.
  • Vorgehen gemäß u.a. Anleitung
Infos zum Agreement unter https://www.karger.com/OpenAccess/Funding-and-Open-Access-Agreements.

KOALA:
Die Universitätsbibliothek Regensburg unterstützt das Projekt Koala finanziell, damit Periodika im Bereich Medien- und Sozialwissenschaften (2023-2025), Mathematik/Informatik (2024-2026) und Quantenphysik (2024-2026) im Open Access ohne Autor*innengebühren veröffentlicht werden können.

Mathematical Sciences Publishers (MSP):
Die Bibliothek unterstützt das Subscribe to Open-Modell des Verlags 2025, sodass bei genügend weiterer Beteiligung einzelne Jahrgänge bestimmter Zeitschriften OA gestellt werden können und für UR-Autoren keine OA-Gebühren anfallen.

MDPI:
ab 2025: 30 % Rabatt auf APCs (Achtung: mehrere MDPI-Zeitschriften sind nicht mehr in DOAJ enthalten und damit nicht mehr aus dem Publikationsfonds förderbar)

Microbiology Society:
2025: kostenlose OA-Veröffentlichung in den hybriden (Journal of General Virology, Journal of Medical Microbiology, International Journal of Systematic and Evolutionary Microbiology) und den reinen OA-Zeitschriften (Microbial Genomics, Microbiology) sowie auf der Forschungsplattform (Access Microbiology) des Non-for-profit-Verlags.

Open Library of Humanities:
Die Non-for-profit-Plattform OLH veröffentlicht in ihren rund 30 Zeitschriften geisteswissenschaftliche Publikationen ohne Autor*innengebühren und wird hierzu auch von der UBR finanziell unterstützt.

PNAS:
hybride Zeitschriften: 2025 rabattierte APCs für sofortige OA-Option von $5300. Ansonsten werden Gebühren von $2750 fällig und der Artikel ist nach 6 Monaten OA.

Rockefeller University Press:
hybride Zeitschriften: 2024-2026 kostenlose OA-Option in den drei Zeitschriften Journal of Cell Biology (JCB), Journal of Experimental Medicine (JEM) und Journal of General Physiology (JGP).

SAGE:
hybride Zeitschriften:2021-2025 kostenlose OA-Option in den meisten Zeitschriften und für die Dokumenttypen Original Research Papers, Review Papers, Brief Communications, Short Reports und Case Reports (bei Berechtigung des Artikels erfolgt durch SAGE nach Akzeptanz ein Hinweis darauf).
reine OA-Zeitschriften: 2021-2025 20% Rabatt (automatisch nach institutioneller Zugehörigkeit)
Siehe auch https://us.sagepub.com/en-us/nam/open-access-agreements-at-sage/germany.

Scipost:
Die Universitätsbibliothek Regensburg unterstützt die wissenschaftliche Publikationsplattform SciPost finanziell, da diese für das „echte“ Open Access steht: non profit, weder Autor*innen- noch Leser*innengebühren, Copyrights bleiben bei den Autor*innen, academic editing, open infrastructure, open access, open finances, open citations.

Scoap3:
Die Universitätsbibliothek Regensburg unterstützt die Zeitschriften des Projektes Scoap3 finanziell, damit diese im Open Access ohne Autor*innengebühren veröffentlicht werden können.

Springer:
hybride Zeitschriften: Bedingungen für kostenlose OA-Option:

  • Nur für Zeitschriften unter der Marke Springer, nicht für Zeitschriften unter dem Brand Nature.
  • Artikel, die 2020-23 bzw. ab 2024 akzeptiert werden
  • Artikeltypen: Original Papers, Review Papers, Brief Communications, Editorial Notes, Book Reviews, Letters, Reports (in Facharztzeitschriften sind nur ohne vorherige Einladung eingereichte Forschungsartikel - also Original paper, review paper, brief communication - zugelassen)
  • keine Übernahme von colour charges etc.
  • Nach Akzeptanz des Artikels durch den Verlag füllt der corresponding author im Autor*innenportal die Erklärung „publishing and rights“ aus. Zur Prüfung, ob die angezeigten APCs von der Einrichtung übernommen werden können, muss die Hauptaffiliation ausgewählt werden. Wichtig für die Zuordnung zu DEAL bzw. der UR ist an dieser Stelle die Auswahl der Universität Regensburg/des Universitätsklinikums Regensburg aus dem dortigen Dropdown-Menü (keine manuelle Eingabe!). Wenn Institution, Zeitschrift und Artikeltyp DEAL-berechtigt sind, erscheint nun eine Anzeige, dass die OA-Kosten für diesen Artikel von DEAL abgedeckt sind. In diesem Fall ist die OA-Option für Sie kostenlos und wird ausdrücklich empfohlen! Sollte kein Hinweis auf DEAL kommen und Ihnen stattdessen Kosten angezeigt werden, wären diese von Ihnen persönlich zu zahlen. In diesen Fällen wenden Sie sich gerne vorher an oa@ur.de oder/und an oa.verification@springernature.com. Sollten Sie unsicher sein, schicken wir Ihnen gerne auch Screenshots.
reine OA-Zeitschriften:
  • Hierunter fallen auch die unter BioMed Central vertriebenen Zeitschriften.
  • Artikeltypen: Research Articles (= Original Paper, Review Paper, Brief Communication)
  • Rabatt 20% auf die APCs von Springer und BioMedCentral - außer bei Scientific Reports und Nature Communications. Die jeweiligen (geringfügigeren) Rabatte für Zeitschriften der Marke Nature sind in der Zeitschriftenliste angegeben (siehe https://www.springernature.com/gp/open-research/institutional-agreements/oaforgermany). (Datum für APC-Preisfestlegung: Acceptance date)
  • Bei Einreichung wird nach der "payment method" gefragt. Hier wäre die Option "… believe that I am covered by a Springer Nature Open Access Agreement" auszuwählen. Nach Akzeptanz des Artikels ist beim Punkt "Verify your affiliation" im Autor*innenportal die Universität Regensburg/das Universitätsklinikums Regensburg zu suchen und auszuwählen. Wenn Institution, Zeitschrift und Artikeltyp DEAL-berechtigt sind, erscheint nun der Hinweis auf DEAL, die zentrale Rechnungsabwicklung und die eventuelle teilweise oder vollständige Übernahme der Kosten durch die Institution.
Weitere Information unter

Transcript Open Library:
Die UBR unterstützt dieses Modell im Bereich Medienwissenschaft (ab 2022) und Politikwissenschaft (ab 2025) finanziell, da hierbei ausgewählte Bücher im Open Access zur Verfügung gestellt werden.

Wiley:
Grundlegend: „responsible corresponding author” muss Angehörige/r der UR sein!
hybride Zeitschriften: Bedingungen für kostenlose OA-Option:
  • Artikel, die 2019-2023 bzw. ab 2024 akzeptiert werden
  • Artikeltypen: "primary research articles" und "review articles" (nicht "editorial pieces" wie "letters" oder "book reviews")
  • keine Übernahme von colour/page charges etc.
Bei Berechtigung des Artikels kommt nach Auswahl der UR/des UKR im Dropdown-Menü „affiliations“ der Hinweis auf die kostenfreie OA-Möglichkeit bei DEAL. Dann sollten Sie „Yes, make my article open access“ statt „Keep my article subscription-only” wählen. Werden Ihnen stattdessen Kosten angezeigt, ist der Artikel verlagsseitig nicht berechtigt.
reine OA-Zeitschriften: Rabatt 20% auf die APCs, siehe Preisliste. (Datum für APC-Preisfestlegung: Submission date)
Bei der Einreichung wählen Sie im Autor*innenportal bei „who will pay“ die Option „My institution or funder has an agreement with Wiley and may pay the Article processing charges”.
Weitere Information unter

Bei Fragen oder Unklarheiten schreiben Sie uns jederzeit gerne an oa@ur.de!

OA-Monographien

Über den Publikationsfonds der Universität Regensburg werden bislang unveröffentlichte Open-Access-Monographien und Sammelbände (Erstpublikationen) bis zu einer bestimmten maximalen Fördersumme (anteilig) finanziert. Bedingungen hierfür sind:

  • Autor/in: Antragsberechtigt sind Mitglieder der UR, die als Autor/in (bzw. bei Sammelbänden als Herausgeber/in) für die Bezahlung der Publikationsgebühren verantwortlich sind. Bei mehreren zugehörigen Einrichtungen muss die Hauptttätigkeit an der UR erfolgen und die Arbeit für dieses Werk hier erbracht worden sein. Dies muss in der Veröffentlichung deutlich erkennbar sein.
  • Werk: Alle Bestandteile des geförderten Werkes müssen ohne Kosten für Leser/innen unmittelbar mit Erscheinen dauerhaft, kostenfrei und weltweit zugänglich und durch eine Creative-Commons-Lizenz nachnutzbar sein. Gefördert werden wissenschaftliche Publikationen, die unter der Creative-Commons-Lizenz CC-BY oder CC-BY-SA erscheinen. Die Veröffentlichung der Open-Access-Version erfolgt zeitgleich zu oder vor einer eventuellen parallelen Printversion. Die Publikation wird auf der Verlagsseite und in der Druckpublikation eindeutig als Open-Access-Publikation gekennzeichnet, ist leicht auffindbar und durch ISBN/DOI/URN zitierfähig. Eine adäquate Kennzeichnung beinhaltet den kostenfreien Zugang und die freie Lizenz. Die Bücher müssen einem fachlich anerkannten Qualitätssicherungsverfahren unterliegen. Die Qualitätskriterien der AG Universitätsverlage sollten eingehalten werden, gewisse Punkte daraus sind verpflichtend. Der Verlag ist Mitglied von Open Access Scholarly Publishing Association (OASPA) und/oder verzeichnet seine Bücher im Directory of Open Acces Books (DOAB) bzw. auf der Plattform OAPEN.
  • Abschlussarbeiten: Abschlussarbeiten werden nicht gefördert. Für diese bieten wir eine kostengünstige Print- und Online-Veröffentlichungsmöglichkeit im Rahmen der Publikationen der Universitätsbibliothek.
  • Kosten: Die Kosten müssen vom Verlag transparent aufgelistet werden. Es können nur Kosten für die Open-Access-Stellung - nicht für Druckkostenzuschüsse, Farbgebühren etc. - übernommen werden. Mittelzusagen gelten für einen Zeitraum von 12 Monaten. Die Kombination der Förderung mit anderen Mitteln der Universität Regensburg ist möglich.

Alle geförderten Monografien und Sammelbände werden auf dem Repositorium der Universität Regensburg dauerhaft archiviert und online zugänglich gemacht.

Für Details hierzu, die Möglichkeit einer Förderungen oder bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an das Open-Access-Team (E-Mail: oa@ur.de).

Hinweis: Creative Commons-Lizenzen

Wissenschaftliche Einrichtungen und Gesellschaften empfehlen die Vergabe der freien Lizenz CC-BY (attribution), damit Werke bestmöglich weiterverbreitet und nachgenutzt werden können. Die NC-(Non-Commercial)/ND- (No-Derivatives) Module dagegen helfen meistens vor allem den Verlagen, nicht den Urhebern!
Die Einschränkung auf Non-Commercial oder No-Derivatives wird in den meisten Fällen nicht empfohlen, da restriktiver lizenzierte Werke aus Unsicherheit der Nutzenden grundsätzlich weniger nachgenutzt werden und sie ggf. viele – auch erwünschte - Nachnutzungsmöglichkeiten ausschließen (z. B. Verwendung durch gemeinnützige Organisationen, private Bildungseinrichtungen, Hausärzte, freiberufliche Dozenten, Blogs, freie Wissensdatenbanken, kommerzielle Datenbanken), siehe auch https://de.creativecommons.net/faqs/#h.yun3vf9ta49j.
Gleichzeitig ist darüber hinaus in vielen Verlagsverträgen (z. B. auch bei Springer, Wiley, Elsevier, zumindest in 2024) aber geregelt, dass bei Wahl der NC-/ND-Lizenzen alle Nutzungsrechte für Bearbeitungen oder kommerzielle Nutzungen exklusiv an den Verlag übertragen werden! Dies bietet den Verlagen eine zusätzliche Möglichkeit, Geld mit Ihrem Werk zu erwirtschaften, ohne dass die Urheber selbst davon einen Nutzen haben. Auch Autoren selbst müssen in diesen Fällen eine Genehmigung vom Verlag einholen, wenn sie ihre eigenen Werke noch einmal für Bearbeitungen oder kommerzielle Zwecke verwenden möchten. Das NC-Modul schützt auch nicht vor der Verwendung durch KI, denn durch die Übertragung der Rechte an die Verlage besitzen diese die Möglichkeit, Ihre Daten exklusiv weiterzuverkaufen. Sind die Werke sowieso frei verfügbar, ist diese Möglichkeit nicht so rentabel.
Siehe auch https://epub.uni-regensburg.de/legal.html und https://deal-konsortium.de/warum-ccby.

Hinweis: Umsatzsteuer

Hinweis: Die von den Verlagen angegebenen Preise sind immer Netto-Preise, auf die die 19% Umsatzsteuer noch hinzugerechnet werden müssen. Laut Umsatzsteuergesetz muss die Umsatzsteuer im Land der Nutzung abgeführt werden. Bitte lassen Sie sich deshalb von Verlagen, die ihren Sitz im Ausland haben, eine Nettorechnung ausstellen und geben Sie dafür unsere Umsatzsteueridentifikationsnummer (VAT ID) DE 233 549 072 an. Bei Zahlung der Rechnung führt die Universität dann automatisch die 19% Umsatzsteuer an die deutschen Ämter ab.

Rechnungsstellung bei Publikationen aller Art

Gemäß den Empfehlungen der DFG, des Wissenschaftsrates und der Hochschulrektorenkonferenz wurde für die Universität Regensburg mit Schreiben vom Präsidenten Prof. Hebel („Bezahlung Publikationsgebühren“, Mail 18.12.2020 an alle Fakultäten mit der Bitte um Weiterleitung) ab 2021 festgelegt, dass alle Publikationsgebühren der UR und des UKR unabhängig von der Art (page charges, colour charges, Open-Access-Publikationskosten oder ähnliches) ab 2021 zentral an die Universitätsbibliothek gerichtet werden müssen, um die gesamten Gebühren für wissenschaftliche Literaturversorgung einschließlich Publikationskosten einheitlich zu erfassen und dadurch eine bessere Verhandlungsbasis gegenüber Verlagen zu erhalten.
Wir überprüfen hierbei jede Rechnung, ob wir diese aus zentralen Mitteln bezuschussen können. Dies ist der Fall bei Veröffentlichungen in reinen Open-Access-Zeitschriften, wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind und noch Mittel zur Verfügung stehen. Publikationsgebühren für Artikel in subskriptionsbasierten Zeitschriften, beispielsweise page/colour charges können wir nicht zentral finanzieren. Hier müssen wir die Rechnung an Sie weiterleiten.
Zusätzlich gelten ab 1.1.2021 neue Vorgaben der UR-Verwaltung zu eingehenden Rechnungen aller Art (siehe UniRegensburg Rundmail vom 17.11.2020 "Digitalisierung der Rechnungsbearbeitung und Hinweise zur elektronischen Kontierung"). Hier ist geregelt, dass

  • alle elektronisch eingehenden Rechnungen auch elektronisch kontiert werden müssen
  • eingehende Rechnungen vom Rechnungsersteller (also vom Verlag!) als PDF (nicht Downloadlink) direkt (aus Gründen der Revisionssicherheit können keine Mails mit weitergeleiteten Inhalten angenommen werden!) an rechnung@ur.de (dieser Account ist nur für Rechnungen, nicht für weitere Anfragen!) geschickt werden müssen (gerne mit oa@ur.de in CC)
  • als Rechnungsadresse angegeben werden muss: Universität Regensburg (oa@ur.de) Zentraler Rechnungseingang 93040 Regensburg
  • zur Zuordnung von Publikationsrechnungen im Kontierungssystem unsere E-Mail-Adresse oa@ur.de auf der Rechnung angegeben sein muss (beispielsweise als Teil der Rechnungsadresse oder im Feld "Ansprechpartner").
Damit eine Rechnung ohne ausländische MwSt. erstellt wird, müssen Sie - wie bisher auch - die VAT-ID der UR (DE 233 549 072) angeben.

Publikationsrichtlinie

Bitte beachten Sie auch die Publikationsrichtlinie der UR.
Diese beschreibt u.a. wie die UR in Ihrer Publikation als Affiliation anzugeben ist.

  1. Universität

Universitätsbibliothek

Publikationsserver

Kontakt:

Publizieren: oa@ur.de
0941 943 -4239 oder -69394

Dissertationen: dissertationen@ur.de
0941 943 -3904

Forschungsdaten: datahub@ur.de
0941 943 -5707

Ansprechpartner