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Belastungswirkungen des § 8a KStG, Teil 1

Hoheisel, Michael



Zusammenfassung

Seit dem VZ 2004 ist § 8a KStG auch auf rein inländische Sachverhalte anwendbar. Sind der vom Gesetzgeber als unschädlich angesehene Umfang der Gesellschafterfremdfinanzierung i.H.d. 1,5-fachen anteiligen Eigenkapitals und die Freigrenze von 250.000 € überschritten, erfolgt eine Umqualifizierung bisher abziehbarer Zinszahlungen in verdeckte Gewinnausschüttungen. Während dies bei der ...

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