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- URN zum Zitieren dieses Dokuments:
- urn:nbn:de:bvb:355-opus-2390
- DOI zum Zitieren dieses Dokuments:
- 10.5283/epub.10094
Dokumentenart: | Hochschulschrift der Universität Regensburg (Dissertation) |
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Open Access Art: | Primärpublikation |
Datum: | 1 Juni 2003 |
Begutachter (Erstgutachter): | Rainer (Prof. Dr.) Arnold |
Tag der Prüfung: | 10 Februar 2003 |
Institutionen: | Rechtswissenschaften > Entpflichtete oder im Ruhestand befindliche Professoren > Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere ausländisches Öffentliches Recht, Rechtsvergleichung, Wirtschaftsverwaltungsrecht und Recht der Europäischen Gemeinschaften (Prof. Dr. jur. Rainer Arnold) |
Stichwörter / Keywords: | TCP/IP , Internetdienst , Web Site , IP , Netiquette , Internet , OSI-Modell , Hyperlink , Verantwortlichkeit , Deutschland / Telekommunikationsgesetz , Mediendienste , Mediendienste-Staatsvertrag , Teledienste , Deutschland / Teledienstegesetz , Sperrung , Prävention , Staatliche Kontrollmaßnahmen , Sperrverfügung , Löschungsanordnung , E-Commerce-Richtlinie , Herkunftslandprinzip , Network-Provider , Access-Provider , Cyberlaw , free flow of information |
Dewey-Dezimal-Klassifikation: | 300 Sozialwissenschaften > 340 Recht |
Status: | Veröffentlicht |
Begutachtet: | Ja, diese Version wurde begutachtet |
An der Universität Regensburg entstanden: | Ja |
Dokumenten-ID: | 10094 |
Zusammenfassung (Deutsch)
Die Arbeit beginnt mit einer Einführung in die Technik des Internets. Hierbei werden die wichtigsten Begriffe des Internets vorgestellt und erklärt. Anschließend folgen Darstellungen zum Datentransport im Internet. Es zeigt sich, dass das Internet eine bestimmte Struktur besitzt, mit deren Hilfe Datenpakete von Rechner zu Rechner verschickt werden. An diesem Datenaustausch sind bis zu vier Arten ...
Zusammenfassung (Deutsch)
Die Arbeit beginnt mit einer Einführung in die Technik des Internets. Hierbei werden die wichtigsten Begriffe des Internets vorgestellt und erklärt. Anschließend folgen Darstellungen zum Datentransport im Internet. Es zeigt sich, dass das Internet eine bestimmte Struktur besitzt, mit deren Hilfe Datenpakete von Rechner zu Rechner verschickt werden. An diesem Datenaustausch sind bis zu vier Arten an Providern (Network-, Access-, Content- sowie Service-Provider) und zumindest ein Nutzer beteiligt. Diese einzelnen Diensteanbieter einschließlich ihrer Internet-Dienste werden vorgestellt und voneinander abgegrenzt.
Hiernach wird darauf hingewiesen, dass das Internet auf einfache Weise missbraucht werden kann, wenn bestimmte Content-Provider rechtswidrige Inhalte in das Internet einspeisen. Denkbar sind insbesondere solche mit terroristischem, rassistischem, politisch radikalem, volksverhetzendem, staats- oder demokratiefeindlichem und pornographischem Hintergrund.
Neben der Frage, gegen welche rechtswidrigen Inhalte der Staat kontrollierend einwirkt, wird weiter geklärt, ob und inwieweit Kontrollmaßnahmen durch staatliche Behörden im Internet überhaupt möglich sind. Es zeigt sich, dass der Staat nicht direkt gegen unerwünschte Inhalte im Netz vorgehen kann. Vielmehr ist eine staatliche Kontrolle nur mit Hilfe der jeweiligen Provider möglich. Insoweit kommen zwei Maßnahmen in Betracht: die Sperr- oder die Löschanordnung.
Im Anschluss an die Ausführungen zu den technischen Möglichkeiten stellt sich die Frage nach den rechtlichen Rahmenbedingungen. Denn die Kontrollmaßnahmen, die der Eingriffsverwaltung zuzurechnen sind, bedürfen grundsätzlich einer nationalen Rechtsgrundlage, um zumindest auf nationaler Ebene als rechtmäßig angesehen werden zu können.
Da es in Deutschland mittlerweile Spezialgesetze zum Bereich �Multimedia� � insbesondere das Telekommunikationsgesetz (TKG), das Teledienstegesetz (TDG) sowie der Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) � gibt, ist weiter zu untersuchen, ob sich daraus Rechtsgrundlagen für die staatlichen Kontrollmaßnahmen ableiten lassen. Es zeigt sich, dass die Kontrollmaßnahmen � abgesehen von jenen i.S.d § 5 III i.V.m. § 18 MDStV � allein aufgrund des jeweiligen Polizei- und Sicherheitsrechts der Länder ergehen, da es sich um rein präventive Maßnahmen handelt. Stellen die rechtswidrigen Inhalte im Netz eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar, dann sind die Kontrollmaßnahmen aus nationalrechtlicher Sicht als gesetzmäßig anzusehen, da sie eine Ermächtigungsgrundlage besitzen.
Dies heißt jedoch nicht, dass sie auch mit dem Europarecht zu vereinbaren sind. Bevor die Kontrollmaßnahmen allerdings anhand des Europarechts geprüft werden, ist einzugrenzen: Die vorliegende Arbeit befasst sich ausschließlich mit dem Europarecht im engeren Sinne, weil das Europarecht im weiteren Sinne, also das Recht der internationalen europäischen Organisationen, für staatliche Kontrollmaßnahmen im Internet irrelevant ist. Es stellt sich heraus, dass selbst das Europarecht im engeren Sinne weiter einzugrenzen ist: Im Ergebnis ist nur das primäre Gemeinschaftsrecht in Form des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV), speziell die Grundfreiheiten der Warenverkehrs-, Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit, für die vorliegende Arbeit von Bedeutung. Das sekundäre Gemeinschaftsrecht lässt sich im vorliegenden Zusammenhang auf die E-Commerce-Richtlinie (ECRL) reduzieren. Zudem ist die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) zu beachten.
Weil am Datentransport im Internet bis zu vier verschiedene Provider und der Nutzer beteiligt sind (s.o.), ergibt sich eine Vielzahl von unterschiedlichen Fallgestaltungen, die auf ihre Vereinbarkeit mit dem Europarecht hin zu prüfen sind. Dabei kann jeder Provider und Nutzer entweder aus dem Inland, dem EU-Ausland oder einem Drittstaat stammen. Zudem können die staatlichen Kontrollmaßnahmen alternativ oder kumulativ gegen den Content-, Service- oder Access-Provider gerichtet werden. Somit ergibt sich als weiterer Schwerpunkt der Arbeit, dass nacheinander sämtliche europarechtlich relevanten Fallkonstellationen, die bei jedem einzelnen Provider in Betracht kommen, anhand des Europarechts im engeren Sinne zu begutachten sind.
Übersetzung der Zusammenfassung (Englisch)
The dissertation starts with an introduction to the technology of the internet. Therein, the doctorate thesis presents and explains the main terms of the internet, followed by descriptions concerning the transfer of data on the internet. It becomes obvious that the internet has a specific structure which allows to transfer files of data from one computer to the other. Up to four different types ...
Übersetzung der Zusammenfassung (Englisch)
The dissertation starts with an introduction to the technology of the internet. Therein, the doctorate thesis presents and explains the main terms of the internet, followed by descriptions concerning the transfer of data on the internet. It becomes obvious that the internet has a specific structure which allows to transfer files of data from one computer to the other. Up to four different types of internet-providers (network-, access-, content- and service-provider) and at least one user are involved in such exchange of data. These different providers including their services are introduced and defined.
Thereafter, the author points out that content-providers may easily abuse the internet by offering illegal content, in particular content of terrorist, racist, radical, demagogic or pornographic background.
Besides the question, which illegal content is controlled by the government, the doctorate explains whether and to which extend a regulation of the internet by governmental agencies is technically possible. It shows that the government is not able to take direct action against illegal content on the internet but only with the support of the respective provider. Therefore, only two governmental measures may be considered: An order to block or an order to delete the illegal content.
Following the explanations of the technical possibilities, the thesis discusses the legal background of governmental measures taken to control the internet. As of today, there are several special acts regulating the media in Germany. The author examines whether the governmental control of the internet may be based on such acts.
After focussing on the examination of national law, the author shifts to the legal problems existing between the law of the European Union and the governmental control. It shows that just small parts of the law of the European Union are relevant in this context: The Treaty of the European Community, the European Directive on e-commerce and the European Convention of Human Rights.
Since up to four providers and one user are involved during the transfer of data on the internet and the provider or user could be from the Germany, from an other member-state of the European Union or from outside the European Union, various different constellations are thinkable. Furthermore, the controlling measures of the government may be taken alternatively or cumulatively against the content-, service- or access-provider. It must be examined for each individual constellation, whether it is in accordance with the law of the European Union discussed above. This is one of the essential topics of the dissertation.
The doctorate thesis ends with the results of the author.
Metadaten zuletzt geändert: 25 Nov 2020 15:07