Zusammenfassung
Angesichts der sich verschärfenden Wirtschaftskrise und dem Wunsch, die abflachende Konjunktur durch staatliche Investitionen zu stützen, gewinnt das Beschaffungswesen an Bedeutung. Betreibt der Staat Wirtschaftspolitik mittels seiner Auftragsvergabe, ist er aber auch außerhalb der Vergaberichtlinie (Richtlinie 2004/18/EG v. 31. 3. 2004, ABlEU Nr. L 134, S. 114ff.), die erst ab dem Erreichen ...
Zusammenfassung
Angesichts der sich verschärfenden Wirtschaftskrise und dem Wunsch, die abflachende Konjunktur durch staatliche Investitionen zu stützen, gewinnt das Beschaffungswesen an Bedeutung. Betreibt der Staat Wirtschaftspolitik mittels seiner Auftragsvergabe, ist er aber auch außerhalb der Vergaberichtlinie (Richtlinie 2004/18/EG v. 31. 3. 2004, ABlEU Nr. L 134, S. 114ff.), die erst ab dem Erreichen bestimmter Schwellenwerte greift (vgl. Art. EWG_RL_2004_18 Artikel 7 VKR), durch das primäre Gemeinschaftsrecht gebunden. Der Beitrag beleuchtet in diesem Zusammenhang die Vereinbarkeit der vom Bund vorgesehenen vereinfachten Ausschreibungen mit den Grundfreiheiten.