Zusammenfassung
Mit dem Steuervergünstigungsabbaugesetz soll eine Veräußerungsgewinnsteuer auf privates Vermögen eingeführt werden. Eine solche Steuer passt nicht in die Steuersystematik, weil damit ein drittes Mal auf Vermögensanlagen zugegriffen wird. Betroffen sind oft langfristig angelegte Investitionsentscheidungen, u.a. zur Alterssicherung. Die Steuer steht damit im Widerspruch zu den unternommenen ...
Zusammenfassung
Mit dem Steuervergünstigungsabbaugesetz soll eine Veräußerungsgewinnsteuer auf privates Vermögen eingeführt werden. Eine solche Steuer passt nicht in die Steuersystematik, weil damit ein drittes Mal auf Vermögensanlagen zugegriffen wird. Betroffen sind oft langfristig angelegte Investitionsentscheidungen, u.a. zur Alterssicherung. Die Steuer steht damit im Widerspruch zu den unternommenen Anstrengungen, Ersparnisse im Rahmen der Altersvorsorge nur noch einmal zu besteuern. Lediglich die Kürzung der Eigenheimzulage kann als echter Abbau von Subventionen gesehen werden. Die Kürzung sollte jedoch nicht zu abrupt, sondern mit zeitlicher Verzögerung erfolgen. Gemeinsame Studie des Instituts für Wohnungswirtschaft und Wohnungsrecht und Deutsche Bank Research.