Abstract
Das Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) ermächtigt den Insolvenzplan zu Eingriffen in die Rechtsstellung der Anteilseigner einer insolventen Gesellschaft. Die enorme Bedeutung dieser Neuerung, die weit mehr ermöglicht als einen das Gesetzgebungsverfahren dominierenden Debt Equity Swap, wird erst allmählich erkannt. Dieser Beitrag soll aufzeigen, dass das ...
Abstract
Das Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) ermächtigt den Insolvenzplan zu Eingriffen in die Rechtsstellung der Anteilseigner einer insolventen Gesellschaft. Die enorme Bedeutung dieser Neuerung, die weit mehr ermöglicht als einen das Gesetzgebungsverfahren dominierenden Debt Equity Swap, wird erst allmählich erkannt. Dieser Beitrag soll aufzeigen, dass das Insolvenzplanverfahren seit dem 1.3.2012 die Option bietet, auch Umwandlungen zum Instrument einer planmäßigen Insolvenzbewältigung zu machen. Hierzu werden der Inhalt sowie die Grenzen der Regelungsmacht des Insolvenzplans in diesem Bereich des Gesellschaftsrechts ausgelotet.