Zusammenfassung
Der BGH hat mit seinem Urteil vom 15.4.2010 (ZIP 2010) die Entscheidungen der Vorinstanzen (LG Düsseldorf ZIP 2009, 1337 und OLG Düsseldorf ZIP 2009, 2350) aufgehoben und die Befreiungswirkung eines Insolvenzplans auf Ansprüche von Vorzugsaktionären ausgedehnt. Erstmals hält der IX. Zivilsenat damit einen zwangsweisen Eingriff des Insolvenzplans in Gesellschafterrechte – entgegen dem Willen des ...
Zusammenfassung
Der BGH hat mit seinem Urteil vom 15.4.2010 (ZIP 2010) die Entscheidungen der Vorinstanzen (LG Düsseldorf ZIP 2009, 1337 und OLG Düsseldorf ZIP 2009, 2350) aufgehoben und die Befreiungswirkung eines Insolvenzplans auf Ansprüche von Vorzugsaktionären ausgedehnt. Erstmals hält der IX. Zivilsenat damit einen zwangsweisen Eingriff des Insolvenzplans in Gesellschafterrechte – entgegen dem Willen des Gesetzgebers – für zulässig. Dies weckt methodische und verfassungsrechtliche Bedenken, auch wenn der BGH den Planeingriff derzeit explizit auf die Nachzahlungsansprüche von Vorzugsaktionären beschränkt.