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Abstract
Das Verwaltungsprozessrecht wurde in den vergangenen Jahren lediglich punktuell und vorwiegend durch die Rechtsprechung fortentwickelt. Ausbildungsrelevant sind neben wichtigen Entwicklungen bei der Normenkontrolle von Bauleitplänen vor allem die Problemkreise der Konkurrentenklage, des maßgeblichen Zeitpunkts für die Beurteilung von Dauerverwaltungsakten sowie des Nachschiebens von Gründen. Dabei zeigt sich die enge Verzahnung des Verwaltungsprozessrechts mit dem Allgemeinen Verwaltungsrecht.
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