Abstract
Spätestens seit der Verabschiedung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) Fußnote ansehen im Jahr 2009 ist die zunehmende Internationalisierung der Rechnungslegung nach HGB in aller Munde. Durch dieses Gesetz verfolgte der deutsche Gesetzgeber explizit eine „maßvolle Annäherung” Fußnote ansehen der Abbildungsregelungen des HGB an die IFRS. Fraglich ist allerdings, inwieweit diese ...
Abstract
Spätestens seit der Verabschiedung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) Fußnote ansehen im Jahr 2009 ist die zunehmende Internationalisierung der Rechnungslegung nach HGB in aller Munde. Durch dieses Gesetz verfolgte der deutsche Gesetzgeber explizit eine „maßvolle Annäherung” Fußnote ansehen der Abbildungsregelungen des HGB an die IFRS. Fraglich ist allerdings, inwieweit diese Annährung auf Akzeptanz stößt bzw. von den Unternehmen in der Bilanzierungspraxis tatsächlich umgesetzt wird. Dieser Frage widmet sich der vorliegende Beitrag am Beispiel des durch das BilMoG eingeführten Wahlrechts der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 HGB. Durch die Ergebnisse zweier verschieden ausgerichteter empirischer Studien lässt sich für Deutschland eine Skepsis gegenüber der Annäherung an internationale Rechnungslegungsnormen – zumindest hinsichtlich des hier gewählten Beispiels – deutlich nachweisen Fußnote ansehen.