Zusammenfassung
Über das Einvernehmenserfordernis nach § 36 I 1 und 2 BauGB werden die Gemeinden an der Genehmigung von bauplanungsrechtlich bedeutsamen Vorhaben beteiligt. Das gemeindliche Einvernehmen steht an einer Schnittstelle zwischen dem Bauplanungsrecht des Bundes und dem Bauordnungs- sowie Kommunalgesetzen der Länder. Es wirft daher besondere rechtliche Probleme auf, die in der studentischen ...
Zusammenfassung
Über das Einvernehmenserfordernis nach § 36 I 1 und 2 BauGB werden die Gemeinden an der Genehmigung von bauplanungsrechtlich bedeutsamen Vorhaben beteiligt. Das gemeindliche Einvernehmen steht an einer Schnittstelle zwischen dem Bauplanungsrecht des Bundes und dem Bauordnungs- sowie Kommunalgesetzen der Länder. Es wirft daher besondere rechtliche Probleme auf, die in der studentischen Fallbearbeitung zu bewältigen sind. Der Beitrag bereitet die relevanten Problemkreise – Erforderlichkeit, Erteilung, Ersetzung und Versagung des Einvernehmens sowie die damit verbundenen Haftungsfragen – für Studium und Examensvorbereitung auf.