Abstract
Zur zwar nicht alltäglichen aber häufigen Arbeit des Richters gehört die Entscheidung über Akteneinsichtsgesuche am Verfahren nicht beteiligter im FG-Verfahren. Auch für diejenigen, die die Akten einsehen möchten, ist die Frage, ob ihnen ein solcher Anspruch zusteht, wichtig. Der folgende Aufsatz befasst sich mit den Vorschriften anhand derer die Entscheidung zu treffen ist. Auch die Rechtsnatur ...
Abstract
Zur zwar nicht alltäglichen aber häufigen Arbeit des Richters gehört die Entscheidung über Akteneinsichtsgesuche am Verfahren nicht beteiligter im FG-Verfahren. Auch für diejenigen, die die Akten einsehen möchten, ist die Frage, ob ihnen ein solcher Anspruch zusteht, wichtig. Der folgende Aufsatz befasst sich mit den Vorschriften anhand derer die Entscheidung zu treffen ist. Auch die Rechtsnatur der Entscheidung wird geklärt, um der Frage nach den zulässigen Rechtsmitteln nachzugehen. Darüber hinaus werden die entscheidungsleitenden inhaltlichen Erwägungen und das Verfahren dargestellt. Der Schwerpunkt des Beitrags liegt auf den Darstellungen für das Betreuungsrecht. Die Darstellungen gelten natürlich auch für das Familienstreitverfahren und die Akteneinsicht in ZPO-Verfahren, wobei sich aus der Frage des zulässigen Rechtsmittels im FG-Verfahren Besonderheiten ergeben.