Zusammenfassung
Die klassische Ausrichtung der Wirtschaftsprüfung ist die gesetzliche Abschlussprüfung. Deren Prüfungsobjekt – die Finanzberichterstattung – enthält weitestgehend vergangenheitsorientierte finanzielle Größen, für die sich feste Soll-Normen etabliert haben. Die Finanzberichterstattung hat sich jedoch in jüngerer Zeit in Form und Inhalt an eine sich wandelnde Informationsbedürfnisstruktur der ...
Zusammenfassung
Die klassische Ausrichtung der Wirtschaftsprüfung ist die gesetzliche Abschlussprüfung. Deren Prüfungsobjekt – die Finanzberichterstattung – enthält weitestgehend vergangenheitsorientierte finanzielle Größen, für die sich feste Soll-Normen etabliert haben. Die Finanzberichterstattung hat sich jedoch in jüngerer Zeit in Form und Inhalt an eine sich wandelnde Informationsbedürfnisstruktur der Stakeholder angepasst, um ihrer Funktion als Informationsinstrument weiterhin gerecht werden zu können. Von Bedeutung im Sinne einer integrierten und damit ganzheitlich wertorientierten Unternehmensberichterstattung ist auf EU-Ebene vor allem die CSR-Richtlinie bzw. die sich daraus ergebende Pflicht zur Veröffentlichung einer nichtfinanziellen Erklärung (§§ 289bff. HGB und §§ 315bff. HGB). Der Aufsichtsrat hat die materielle Richtigkeit dieser Informationen sicherzustellen. In den meisten Fällen dürfte er zur Unterstützung seiner eigenen Prüfungspflicht einen Wirtschaftsprüfer beauftragen. Aus der stärker integrierten Informationsdarstellung ergeben sich auch Herausforderungen für die betriebswirtschaftliche Prüfung. Ein erster Schritt ist die Neufassung des IDW Prüfungsstandards „Prüfung des Lageberichts im Rahmen der Abschlussprüfung“ (IDW PS 350 n. F.). Wie dem Integrationstrend in der Berichterstattung durch eine adäquate Ausgestaltung der Prüfung noch weiter begegnet werden kann, soll im Folgenden beschrieben werden.