Zusammenfassung
Der Beitrag fragt sozialphilosophisch und theologisch nach den Grundlagen des gesellschaftlichen Zusammenlebens in weltanschaulicher und kultureller Verschiedenheit, an denen sich das Religionsverfassungsrecht orientieren muss. Betont wird die Notwendigkeit, unterschiedliche Perspektiven zu berücksichtigen – in der theoretischen Reflexion ebenso wie in der gesellschaftlichen Praxis.
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