| PDF - Presentation Originalvortrag (101kB) |
- URN to cite this document:
- urn:nbn:de:bvb:355-epub-407570
- DOI to cite this document:
- 10.5283/epub.40757
Abstract
Das öffentliche Interesse ist zunächst eine Leerformel oder, etwas positiver formuliert, ein Platzhalter für Grundentscheidungen einer Rechts- und Staatsordnung. Wie das öffentliche Interesse ausgefüllt oder im Einzelfall konkretisiert wird, offenbart viel über die jeweilige Staatsordnung. Aus deutscher Sicht ist die Konkretisierung des öffentlichen Interesses vor allem eine Frage der ...
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