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- URN zum Zitieren dieses Dokuments:
- urn:nbn:de:bvb:355-epub-433116
- DOI zum Zitieren dieses Dokuments:
- 10.5283/epub.43311
Zusammenfassung
Die in 2015 eingeführte Mietpreiskontrolle kann nur dann effektiv umgesetzt werden, wenn in den betroffenen angespannten Wohnungsmärkten Mietspiegel vorliegen, die wissenschaftlich unangreifbar und damit rechtssicher sind. Die aktuelle Rechtslage zu Mietspiegeln wird diesen Anforderungen nicht gerecht. Entsprechend ist auch die Erstellung von Mietspiegeln in Deutschland von sehr unterschiedlicher ...
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