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Abstract
"Aushandeln statt entscheiden" bezeichnet schlagwortartig eine Entwicklung im deutschen Verwaltungsrecht. Im Bereich der Beihilfenaufsicht zeigt auch das Gemeinschaftsrecht eine Tendenz zu kooperativem Verwaltungshandeln. Der Beitrag analysiert das Ineinandergreifen kooperativer und einseitiger Handlungsformen am Beispiel des Kfz-Gemeinschaftsrahmens.
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