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Abstract
Nach dem Urteil des EGMR in der Sache G.L./Italien ist es überfällig, das Konzept der behinderungsbedingten Diskriminierung durch Versagung angemessener Vorkehrungen in Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG zu inkorporieren. Der Beitrag untersucht die Bedeutung des Urteils für die deutsche Rechtspraxis.
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