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- URN zum Zitieren dieses Dokuments:
- urn:nbn:de:bvb:355-epub-49020
- DOI zum Zitieren dieses Dokuments:
- 10.5283/epub.4902
Zusammenfassung
Am 11.3.2008 beschloss das Bundesverfassungsgericht, Teile der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung — die Einführung einer sechsmonatigen Mindestspeicherpflicht für Telekommunikationsverbindungsdaten — im Wege der einstweiligen Anordnung auszusetzen. Der Autor erläutert Hintergründe und Konsequenzen des Urteils.
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