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"Bitte zählen Sie Ihr Wechselgeld sofort nach, spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden" - Was Rechtswissenschaftler beim Einkaufen so alles denken

Löhnig, Martin ; Fischinger, Philipp S.


Zusammenfassung

Erhält ein Käufer zuwenig Wechselgeld, so trifft ihn bei späteren Reklamationen die Beweislast. Ein Schild des Verkäufers, das die nachträgliche Geltendmachung des Anspruchs ausschließt, kann wohl nur als Hinweis auf diese Rechtslage verstanden werden, denn andernfalls wäre es AGB-rechtlich unwirksam. Kommt es zum Prozess, so hat der Verkäufer das Vorbringen des Käufers substantiiert zu ...

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