Löhnig, Martin and Fischinger, Philipp S. (2007) "Bitte zählen Sie Ihr Wechselgeld sofort nach, spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden" - Was Rechtswissenschaftler beim Einkaufen so alles denken. Juristische Schulung: JuS, pp. 512-513.
Full text not available from this repository.
Abstract
Erhält ein Käufer zuwenig Wechselgeld, so trifft ihn bei späteren Reklamationen die Beweislast. Ein Schild des Verkäufers, das die nachträgliche Geltendmachung des Anspruchs ausschließt, kann wohl nur als Hinweis auf diese Rechtslage verstanden werden, denn andernfalls wäre es AGB-rechtlich unwirksam. Kommt es zum Prozess, so hat der Verkäufer das Vorbringen des Käufers substantiiert zu ...

Export bibliographical data
Item type: | Article |
---|---|
Date: | 2007 |
Institutions: | Law > Bürgerliches Recht > Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Deutsche und Europäische Rechtsgeschichte sowie Kirchenrecht (Prof. Dr. jur. Martin Löhnig) |
Dewey Decimal Classification: | 300 Social sciences > 340 Law |
Status: | Published |
Refereed: | Unknown |
Created at the University of Regensburg: | Unknown |
Item ID: | 5087 |