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BVerfGE 74, 358 (370) und die Geburt der offenen Grundrechteordnung

Uerpmann-Wittzack, Robert



Zusammenfassung

Der Beschluss von 1987 steht für eine Zeit, in der die Verfassungsrechtsprechung noch im Aufbruch war. Er gliedert die deutsche Verfassungsordnung in eine gemeineuropäische Grundrechteordnung ein und öffnet damit die deutsche Staatlichkeit in Richtung eines vereinten Europas, wie es die Präambel des Grundgesetzes beschwört. Was später auf unzähligen Seiten ausdifferenziert und zum Teil auch relativiert worden ist, wurde vor 35 Jahren in einem einzigen Absatz entworfen.


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