Zusammenfassung
Die UN-Behindertenrechtskonvention wirkt nicht so sehr über konkrete materielle Vorgaben, was wann zu geschehen habe. Vielmehr will sie Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderung schaffen und Prozesse in Gang setzen. Wenn § 8 Abs. 3 PBefG nun das Ziel eines vollständig barrierefreien Nahverkehrs bis zum 1.1.2022 formuliert, Ausnahmen unter Begründungsvorbehalt stellt und von den ...
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