Zusammenfassung
In den IFRS existieren gegenwärtig keine spezifischen Vorschriften zur Bilanzierung von crypto assets. Nach Ansicht des IFRS IC sind cryptocurrencies entweder als immaterielle Vermögenswerte nach IAS 38 oder als Vorratsvermögen nach IAS 2 bilanziell einzuordnen. Diese Entscheidung wurde in der Vergangenheit vielfach von Literatur und Praxis kritisiert. Zum Jahreswechsel veröffentlichte das ...
Zusammenfassung
In den IFRS existieren gegenwärtig keine spezifischen Vorschriften zur Bilanzierung von crypto assets. Nach Ansicht des IFRS IC sind cryptocurrencies entweder als immaterielle Vermögenswerte nach IAS 38 oder als Vorratsvermögen nach IAS 2 bilanziell einzuordnen. Diese Entscheidung wurde in der Vergangenheit vielfach von Literatur und Praxis kritisiert. Zum Jahreswechsel veröffentlichte das US-amerikanische FASB erstmals konkrete Vorschriften zur bilanziellen Behandlung von crypto assets nach US-GAAP. Diese neue Regelung könnte dem IASB als Impuls und Orientierungshilfe dienen, die Bilanzierung von crypto assets erneut aufzugreifen und entsprechende eigene Vorschriften zu entwickeln.