Zusammenfassung
Am 13. 7. 2005 ist das zweite Gesetz zur Neureglung des Energiewirtschaftsrechts in Kraft getreten. Kern der Novelle ist das vollkommen überarbeitete und erheblich ausgebaute Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Das Gesetz führt die wettbewerbsfördernde Regulierung der Energiewirtschaft auf eine qualitativ neue Stufe. Neben den Systemwechsel vom Konzept des verhandelten Netzzugangs auf der Basis von ...
Zusammenfassung
Am 13. 7. 2005 ist das zweite Gesetz zur Neureglung des Energiewirtschaftsrechts in Kraft getreten. Kern der Novelle ist das vollkommen überarbeitete und erheblich ausgebaute Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Das Gesetz führt die wettbewerbsfördernde Regulierung der Energiewirtschaft auf eine qualitativ neue Stufe. Neben den Systemwechsel vom Konzept des verhandelten Netzzugangs auf der Basis von Verbändevereinbarungen (VV) hin zu einem behördlich regulierten Netzzugang einschließlich einer Regulierung der Zugangsentgelte treten vor allem umfangreiche Entflechtungsvorgaben. Die Hoffnung auf mehr Wettbewerb speist sich aber nicht nur aus den materiell-rechtlichen, sondern auch aus den institutionellen Neuerungen: Denn mit der Übertragung der Kernaufgaben der Regulierung auf die Bonner Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) wird erstmals eine unabhängige Behörde mit umfassenden Eingriffsbefugnissen in der Energieregulierung tätig, um den Wettbewerb auf den Energiemärkten zu fördern. Angesichts der massiven Änderungen überrascht es nicht, dass Kernfragen der Novelle im Gesetzgebungsverfahren bis zuletzt umstritten waren. So hat es gegenüber den Vorentwürfen Änderungen vor allem im Bereich der Entgeltregulierung und der Kompetenzverteilung zwischen BNetzA und Landesregulierungsbehörden gegeben. Der Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen und zeigt erste Problempunkte auf.