Zusammenfassung
Bedenken hinsichtlich etwaiger Verstöße gegen das EG-Beihilfenrecht belasten in zunehmendem Maße Infrastrukturprojekte, die im Gemeinwohlinteresse von der öffentlichen Hand gefördert werden. Unsicherheiten und die häufig erst zu spät erkannte Notwendigkeit einer Notifizierung bergen erhebliche Verzögerungsrisiken in sich. Die Durchführung eines wettbewerbsoffenen, transparenten und ...