Zusammenfassung
Das deutsche Telekommunikationsgesetz unterliegt gegenwärtig einem umfassenden Reformprozess, der auch eine Reihe von Änderungen im Abschnitt zur öffentlichen Sicherheit mit sich bringt. Im Vordergrund steht vor allem eine Ausdehnung der Datenerhebungs- und Speicherungspflichten, um entsprechende Informationen für den Zugriff diverser Sicherheitsbehörden bereitzuhalten. Dies betrifft nach dem ...
Zusammenfassung
Das deutsche Telekommunikationsgesetz unterliegt gegenwärtig einem umfassenden Reformprozess, der auch eine Reihe von Änderungen im Abschnitt zur öffentlichen Sicherheit mit sich bringt. Im Vordergrund steht vor allem eine Ausdehnung der Datenerhebungs- und Speicherungspflichten, um entsprechende Informationen für den Zugriff diverser Sicherheitsbehörden bereitzuhalten. Dies betrifft nach dem Regierungsentwurf die Erhebung und Speicherung von so genannten Bestandsdaten (wie dem Namen des Mobilfunknutzers). Derweil plädiert der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 19. 12. 2003 dafür, auch die Pflichten zur Speicherung von Verkehrsdaten auszudehnen (Über welchen Anschluss wurde wann mit welchem anderen Anschluss kommuniziert?). Treten die Änderungen wie geplant in Kraft, werden private Freiheiten abgebaut, und zwar in teils verfassungswidriger Art und Weise. Dabei trifft die beschriebene Entwicklung auf eine insoweit noch ungefestigte Grundrechtsdogmatik.