Zusammenfassung
Zweifellos stellen die vom Rat am 25. 2. 1999 verabschiedete Verfahrensverordnung in Beihilfensachen (Verordnung [EG] Nr. 659/99) sowie die vorausgegangene Verordnung (EG) Nr. 994/98 des Rates vom 7. 5. 1998 über die Anwendung der Art. 92 und 93 auf bestimmte Gruppen horizontaler Beihilfen jeweils einen signifikanten Schritt für die Entwicklung der Beihilfenpolitik dar. Die folgende Abhandlung ...
Zusammenfassung
Zweifellos stellen die vom Rat am 25. 2. 1999 verabschiedete Verfahrensverordnung in Beihilfensachen (Verordnung [EG] Nr. 659/99) sowie die vorausgegangene Verordnung (EG) Nr. 994/98 des Rates vom 7. 5. 1998 über die Anwendung der Art. 92 und 93 auf bestimmte Gruppen horizontaler Beihilfen jeweils einen signifikanten Schritt für die Entwicklung der Beihilfenpolitik dar. Die folgende Abhandlung nimmt beide Verordnungen zum Anlaß, die Frage zu stellen, ob die eingeleiteten Schritte in die wettbewerbspolitisch richtige Richtung gesetzt wurden und wie sie zu ergänzen sind. Dabei geht es nicht nur um einen fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen, d. h. auf den Gütermärkten. Eine Neubewertung der Beihilfenpolitik erscheint auch unter dem Blickwinkel des mitgliedstaatlichen Systemwettbewerbs geboten. Danach können Beihilfen nämlich als Preisnachlässe (Rabatte) verstanden werden, welche die Anbieter (Mitgliedstaaten) sogenannter Steuer- und Regulierungspakete in einem Binnenmarkt für Standorte den Nachfragern solcher Standorte (Unternehmen) gewähren. Dann ist es aber wichtig, daß es zu einem Fair play der Anbieter kommt und dies von der Aufsichtsinstanz kontrolliert wird. Das derzeitige Beihilfenrecht weist jedoch daran gemessen wettbewerbspolitisch bedenkliche Inkonsequenzen und Systembrüche auf.