Zusammenfassung
Auf dem Weg zu einem grenzüberschreitenden Elektrizitätsbinnenmarkt stellt die Überwindung der physischen Grenzen in Form der bestehenden Engpässe an den Grenzkuppelstellen eine der größten und zugleich drängendsten Herausforderungen dar. Neben der langfristigen Beseitigung der Kapazitätsengpässe steht momentan die möglichst effiziente Nutzung der bereits vorhandenen Kapazitäten im Vordergrund. ...
Zusammenfassung
Auf dem Weg zu einem grenzüberschreitenden Elektrizitätsbinnenmarkt stellt die Überwindung der physischen Grenzen in Form der bestehenden Engpässe an den Grenzkuppelstellen eine der größten und zugleich drängendsten Herausforderungen dar. Neben der langfristigen Beseitigung der Kapazitätsengpässe steht momentan die möglichst effiziente Nutzung der bereits vorhandenen Kapazitäten im Vordergrund. Die bisherigen Bewirtschaftungsmethoden, die insbesondere auf der isolierten Zuteilung der Kapazitäten aufbauen, haben sich dabei als nicht hinreichend effizient erwiesen. Der Trend geht daher hin zur Einführung impliziter oder hybrider Bewirtschaftungsmodelle, bei denen die Kapazitäten nicht mehr als getrenntes Gut behandelt werden, sondern innerhalb des grenzüberschreitenden Stroman- und -verkaufs (zumindest teils) automatisch mit berücksichtigt werden. Das kann in einigen Modellen zu einer aus Sicht des Unbundling-Regimes möglicherweise problematischen Verbindung der Transport- mit der Vertriebsebene führen. Mit dem gegenwärtig in Deutschland vorrangig diskutierten Open Market Coupling wird eines dieser Modelle in den nachfolgenden Ausführungen umfassend in Bezug auf die Vereinbarkeit mit den Vorgaben des Unbunling-Regimes geprüft. Erste Auslegungsprobleme treten schon bei den Kernbegriffen des Unbundling-Regimes auf. Denn dieses basiert auf der strikten Trennung zwischen den Funktionen „Erzeugung“ bzw. „Vertrieb“ von Energie einerseits und „Transport“ von Energie andererseits. Die Einführung innovativer Modelle des grenzüberschreitenden Stromhandels soll eben jene Trennung auf der Handelsebene aus Gründen der Effizienz aber gerade überwinden. Damit kann die folgende Analyse zentraler Tatbestandmerkmale des Unbundling-Regimes zugleich als eine über das einzelne Modell des Open Market Coupling hinausgehende Betrachtung verstanden werden, inwieweit das derzeitige Unbundling-Regime hinreichend innovationsoffen ausgestaltet ist, um den Herausforderungen durch neue und volkswirtschaftlich sinnvolle Engpassmanagement-Modelle gewachsen zu sein.