Zusammenfassung
Mit der jüngsten Novellierung des Eisenbahnrechts, die am 30. 4. 2005 in Kraft getreten ist, wird in Deutschland eine neue Stufe der Liberalisierung und Regulierung der Eisenbahnordnung erreicht. Kern des Dritten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften ist ein weiterer Ausbau der wettbewerbsfördernden Instrumente aus Zugangsregulierung, Entgeltregulierung und ...
Zusammenfassung
Mit der jüngsten Novellierung des Eisenbahnrechts, die am 30. 4. 2005 in Kraft getreten ist, wird in Deutschland eine neue Stufe der Liberalisierung und Regulierung der Eisenbahnordnung erreicht. Kern des Dritten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften ist ein weiterer Ausbau der wettbewerbsfördernden Instrumente aus Zugangsregulierung, Entgeltregulierung und Separierungsvorschriften. Die entsprechenden Änderungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) werden durch die neu gefasste Eisenbahninfrastrukturbenutzungs-Verordnung (EIBV) flankiert. Von wohl noch größerer Bedeutung sind jedoch die Änderungen des institutionellen Designs: Hier verschafft das neue Allgemeine Eisenbahngesetz der Regulierungsbehörde erheblich schärfere Eingriffsinstrumente, die von einer verschärften Zugangsregulierung bis zum Sofortvollzug entsprechender Regulierungsverfügungen reichen. Zum anderen werden durch die Neufassung des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes (BEVVG) die zentralen Regulierungsaufgaben ab dem 1. 1. 2006 vom Eisenbahnbundesamt (EBA) auf die Bonner Regulierungsbehörde übertragen, die gerade im Telekommunikationsbereich für eine wettbewerbsstimulierende und durchsetzungskräftige Entscheidungspraxis bekannt ist. Damit besteht die begründete Hoffnung auf mehr Wettbewerb in der Eisenbahntransportwirtschaft.