Zusammenfassung
Trotz des Vorrangs des Offenen Verfahrens im deutschen Vergaberecht ist in der Vergabepraxis der öffentlichen Auftraggeber nach wie vor die Neigung zu beobachten, ohne nähere Rechtsprüfung auf das Nichtoffene und insbesondere auf das Verhandlungsverfahren zurückzugreifen. So verständlich das Ansinnen der Auftraggeber ist, ein Höchstmaß an Flexibilität durch die Wahl des Verhandlungsverfahrens zu ...
Zusammenfassung
Trotz des Vorrangs des Offenen Verfahrens im deutschen Vergaberecht ist in der Vergabepraxis der öffentlichen Auftraggeber nach wie vor die Neigung zu beobachten, ohne nähere Rechtsprüfung auf das Nichtoffene und insbesondere auf das Verhandlungsverfahren zurückzugreifen. So verständlich das Ansinnen der Auftraggeber ist, ein Höchstmaß an Flexibilität durch die Wahl des Verhandlungsverfahrens zu sichern, birgt der eilfertige Rückgriff auf diese weniger formalisierte Verfahrensart erhebliche rechtliche Risiken in sich. Fehler bei der Wahl des Vergabeverfahrens können im Rahmen des primären Rechtsschutzes zur Verzögerung der Auftragsvergabe und im sekundären Rechtsschutz zu empfindlichen Schadensersatzverpflichtungen des Auftraggebers führen. Ausgehend von einer Analyse der Vielfalt und Hierarchie der Vergabeverfahren erörtert der Beitrag, in welchen Fällen von der Durchführung eines Offenen Verfahrens abgesehen werden kann und berücksichtigt hierbei sowohl die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben als auch die nationale Praxis der Nachprüfungsbehörden und -gerichte. Dabei befasst sich die Untersuchung mit den besonderen Problemen, die bei der Vergabe von Infrastrukturaufträgen anzutreffen sind.