Abstract
In den letzten beiden Jahrzehnten hat die internationale und transnationale Prägung des nationalen Verfassungsrechts zugenommen, nicht nur, aber vor allem auch in Europa und dies auch über die Europäische Union hinaus. Die letzten zwanzig Jahre haben jedoch ebenso gezeigt, dass dieser Prozess weder unangefochten noch unumkehrbar ist. Aufgabe bleibt es, Gräben in und zwischen den Staaten zu überwinden.
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