Zusammenfassung
Bei der Gestaltung von Erschließungsverträgen (§ 124 BauGB) bestehen, auch wenn das Erschließungsrecht von der Novellierung des Baugesetzbuchs durch das EAG-Bau unberührt blieb, zahlreiche Streitfragen. Sie betreffen Wirksamkeitsrisiken bei nur teilweiser Beurkundung des Vertrages, die Lösung der Fremdanliegerproblematik bei echten Erschließungsverträgen und die gemeindliche Eigengesellschaft als ...
