Zusammenfassung
Bei der Gestaltung von Erschließungsverträgen (§ 124 BauGB) bestehen, auch wenn das Erschließungsrecht von der Novellierung des Baugesetzbuchs durch das EAG-Bau unberührt blieb, zahlreiche Streitfragen. Sie betreffen Wirksamkeitsrisiken bei nur teilweiser Beurkundung des Vertrages, die Lösung der Fremdanliegerproblematik bei echten Erschließungsverträgen und die gemeindliche Eigengesellschaft als ...
Zusammenfassung
Bei der Gestaltung von Erschließungsverträgen (§ 124 BauGB) bestehen, auch wenn das Erschließungsrecht von der Novellierung des Baugesetzbuchs durch das EAG-Bau unberührt blieb, zahlreiche Streitfragen. Sie betreffen Wirksamkeitsrisiken bei nur teilweiser Beurkundung des Vertrages, die Lösung der Fremdanliegerproblematik bei echten Erschließungsverträgen und die gemeindliche Eigengesellschaft als Erschließungsunternehmer. Die Verjährung von Bürgschaftsansprüchen kann ferner zu Sicherungslücken führen. Die Bejahung einer weitgehenden Ausschreibungspflicht für Erschließungsverträge kann schließlich deren Ende bedeuten.