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Das öffentliche Interesse: Seine Bedeutung als Tatbestandsmerkmal und als dogmatischer Begriff

Uerpmann, Robert



Zusammenfassung

Gesetzliche Tatbestände verweisen häufig auf das öffentliche Interesse oder verwandte Begriffe. Auch dort, wo das Gesetz nicht vom öffentlichen Interesse spricht, verwenden Rechtsprechung und Lehre den Begriff vielfach als Entscheidungskriterium in dogmatischen Sätzen. Wie kann das öffentliche Interesse bestimmt werden, wenn es im Gesetz oder in einem dogmatischen Satz auftritt? Robert Uerpmann ...

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