Zusammenfassung
Beratungslehrkräfte sollen zur Durchführung von Testverfahren qualifiziert sein. Dies setzt neben grundlegenden Kenntnissen in Testtheorie und Statistik auch eine genaue Kenntnis der Gütekriterien für psychologische Testverfahren voraus. Erst durch die Erfüllung dieser Kriterien kann ein diagnostisches Verfahren als wissenschaftlich fundiert angesehen werden.
Die Gütekriterien sind an jegliches ...
Zusammenfassung
Beratungslehrkräfte sollen zur Durchführung von Testverfahren qualifiziert sein. Dies setzt neben grundlegenden Kenntnissen in Testtheorie und Statistik auch eine genaue Kenntnis der Gütekriterien für psychologische Testverfahren voraus. Erst durch die Erfüllung dieser Kriterien kann ein diagnostisches Verfahren als wissenschaftlich fundiert angesehen werden.
Die Gütekriterien sind an jegliches diagnostische Verfahren i. w. S. d. W. anzulegen. D. h. auch Gesprächsmethoden (Anamnese, Exploration, Interview), Methoden der Verhaltensbeobachtung und -beurteilung sowie die Methoden der Dokumentenanalyse müssen diese Kriterien erfüllen, so sie den Anspruch erheben, aussagekräftig zu sein.
Im Grunde sollte sich jede Lehrkraft bereits im Laufe ihres Studiums bzw. ihrer Berufstätigkeit mit diesen Kriterien auseinandergesetzt haben, denn jede Lehrkraft übt eine diagnostische Funktion aus (z. B. muss die Erreichung von Lehrzielen in Form von Schulaufgaben, mündlichen Prüfungen und praktischen Leistungen abgeprüft werden). Auch bei einer Respizienz stellen diese Gütekriterien die wesentlichen Dimensionen einer kollegialen Beratung dar.
Ein Testanwender kann nicht blind davon ausgehen, dass selbst ein publiziertes Verfahren alle diese Kriterien erfüllt. Ein verantwortungsvoller Diagnostiker muss sich vielmehr vor dem Kauf und dem Einsatz eines Testverfahrens selbst ein Urteil über die Güte und die Aussagemöglichkeiten eines Verfahrens machen, bevor er ein Verfahren einsetzt. Dieses Urteil muss wiederum an den erläuterten Gütekriterien orientiert sein.