Zusammenfassung
Staaten und Internationale Organisationen sind in die übergreifende Ordnung des Völkerrechts eingebunden. Das gilt selbstverständlich auch für die Europäische Union (EU) mit der Europäischen Gemeinschaft (EG). Die internationale Gemeinschaft ist nicht in derselben Weise verfasst wie ein Staat oder wie die EU. Dennoch lassen sich im Völkerrecht Verfassungselemente erkennen. Dazu gehört die Charta ...
Zusammenfassung
Staaten und Internationale Organisationen sind in die übergreifende Ordnung des Völkerrechts eingebunden. Das gilt selbstverständlich auch für die Europäische Union (EU) mit der Europäischen Gemeinschaft (EG). Die internationale Gemeinschaft ist nicht in derselben Weise verfasst wie ein Staat oder wie die EU. Dennoch lassen sich im Völkerrecht Verfassungselemente erkennen. Dazu gehört die Charta der Vereinten Nationen (VN-Charta) ebenso wie auf regionaler Ebene die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Wie sich ein staatliches oder staatsähnliches Gemeinwesen zu internationalen Verfassungselementen verhält, besagt etwas über seine Stellung in der Welt. Die Bandbreite möglicher Optionen reicht von der bedingungslosen Öffnung des eigenen Verfassungsraumes bis hin zur voll ständigen Abschottung. Der folgende Beitrag behandelt das internationale Verfassungsrecht der Europäischen Union. Es geht also um die Frage, wie sich das Unionsverfassungsrecht für internationale Elemente öffnet.