Startseite UR

Ansätze für eine demokratische Grundrechtstheorie in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und im Europaratsrecht

Uerpmann-Wittzack, Robert


Zusammenfassung

Der Europarat definiert sein Tätigkeitsfeld über die drei Grundwerte: Menschenrechte, Rechtsstaat (rule of law) und Demokratie. Die EMRK gehört ebenso wie das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin der menschenrechtlichen Säule an. Menschenrechte lassen sich rechtsstaatlich und demokratisch ausdeuten. Das gilt insbesondere für den Gesetzesvorbehalt. Das Bundesverfassungsgericht sieht ...

plus


Nur für Besitzer und Autoren: Kontrollseite des Eintrags
  1. Universität

Universitätsbibliothek

Publikationsserver

Kontakt:

Publizieren: oa@ur.de
0941 943 -4239 oder -69394

Dissertationen: dissertationen@ur.de
0941 943 -3904

Forschungsdaten: datahub@ur.de
0941 943 -5707

Ansprechpartner